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Wie kürzlich berichtet – auf Grundlage eines FAZ-Artikels – sind im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 2122 Afghanen aus der Bundesrepublik „freiwillig“ in ihr Land zurückgekehrt, finanziert aus Bundesmitteln. Die Zeitung zitierte die Organisation Pro Asyl, die für diese Entwicklung neben der langen Verfahrensdauer auch „behördliche Übertölpelung und Falschberatung“ verantwortlich macht. Häufig werde Asylbewerbern auch von „ahnungslosen Ehrenamtlichen“ der Eindruck vermittelt, sie hätten keine Chance auf ein Bleiberecht, hieß er weiter.

Schon früher hatte die Organisation von “Entmutigungsstrategien” und “gezielte Verunsicherung” gesprochen um „sogenannte freiwillige Ausreisen“ zu erreichen. Davon seien auch Syrer und Afghanen betroffen, die teilweise trotz Kriegsgefahr zurückreisten, weil sie zum Beispiel keine Aussicht auf baldigen Familiennachzug hätten.

Nach der Ankunft können sie allerdings ebenfalls in ein Loch fallen, wie der Fall eines Afghanen zeigt, den die FAZ am selben Tag (am 4.8.16) schilderte. Er berichtet, dass deutsche Beamte, die in seiner Flüchtlingsunterkunft (der Lageso in Berlin) über Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr informiert hätten, eine düstere Zukunft in Deutschland vorhersagten und gleichzeitig versprachen, sie würden helfen, „in Kabul einen Job zu finden.“ Aber:

„Sie haben uns reingelegt.“ Es gebe keine Hilfe bei der Arbeitssuche (…)

denn, wie die Zeitung kommentiert, blicke man „in der EU, und insbesondere in der Bundesregierung, (…) skeptisch auf Programme, die explizit den Rückkehrern zugutekommen.“

„Das würde falsche Anreize schaffen“, sagt EU-Botschafter [in Kabul Franz-Michael Skjold] Mellbin. Stattdessen gebe es Überlegungen, in das Programm „Jobs for Peace“ zu investieren, das der afghanische Präsident ins Leben gerufen hat. Es richtet sich aber vornehmlich an Tagelöhner und gering Qualifizierte.

Zudem hat Afghanistan – größtenteils unfreiwillige – 650.000 Rückkehrer aus Iran und Pakistan zu verkraften. Wie die sowie die EU-Rückkehrer (und möglicherweise abgeschobene Flüchtlinge) alle mit Jobs und Wohnraum versorgt werden sollen, ist völlig unklar.

Derweil mehren sich die Stimmen, die genau das – mehr Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber – fordern. Das reicht vom grünen Bürgermeister Tübingens Boris Palmer bis zur CDU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Vorsitzendes des Bundes der (deutschen) Vertriebenen Erika Steinbach.

Palmer sagte, „gewalttätige Flüchtlinge“ sollten auch in Krisengebiete abgeschoben werden können, weil es auch dort „sichere Gebiete“ gebe. (Das war i.ü. nicht ganz neu, siehe dieses Spiegel-Interview vom Februar 2016.)

„Das Leben im Irak und in Afghanistan ist hart und nach unseren Maßstäben auch riskant. Es gibt aber auch im Irak weite Gebiete, die nicht von den Terroristen des ‚Islamischen Staats‘ beherrscht werden. Selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention müssen die Menschen zuerst in solche Gebiete fliehen.“

Dabei berief er sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention, liegt aber – nach Ansicht der juristisch sehr bewanderte Organisation Pro Asyl – „mit seiner Interpretation der GFK nicht richtig“:

Ein genauer Blick auf die Norm hilft weiter. Dort steht, dass eine Ausnahme vom Abschiebungsschutz nur dann vorgesehen ist, wenn ein Flüchtling „aus schwerwiegenden Gründen als  eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist“ oder eine „Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet“ oder „wegen eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“ Dort sind also enge Kriterien erfasst. Im Asylrecht wird die Regelung in § 3 Abs. 4 AsylG und § 60 Abs. 8 AufenthG konkretisiert und an eine Strafe von in der Regel drei Jahren gekoppelt. Bei Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung etc. ist das Strafmaß auf ein Jahr herabgesetzt. Zusätzlich ist dann aber zu prüfen, ob eine Gefahr für die Allgemeinheit vorliegt, die Anforderungen sind also deutlich erhöht. Zu messen ist die Regelung zugleich am Refoulement-Schutz aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Bei seinem Versuch, seine Haltung zu verteidigen, verheddert sich Palmer völlig, als er der taz sagte:

„ Wie macht Deutschland das denn bei Abschiebungen von Unschuldigen nach Afghanistan? Da gilt das alles ja auch.“

Das geht allerdings an der bestehenden Situation vorbei. Denn obwohl das Bundesinnenministerium und auch die EU auf Abschiebungen drängen, hat es solche – außer in vereinzelten Fällen nach gerichtlicher Verurteilung und (siehe oben) in „freiwilligen“ Fällen – bisher überhaupt noch nicht gegeben.

Hamburg hat allerdings im Februar schon den bisher geltenden generellen Abschiebestopp für Afghanen aufgehoben. Vor der Brüsseler Afghanistan-Konferenz Anfang Oktober habe auch die EU nun wieder den Druck auf die afghanische Regierung erhöht, abgelehnte afghanische Asylbewerber aufzunehmen, so die FAZ.

Ende Juli hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gefordert, Flüchtlinge schon bei geringen Straftaten konsequent abzuschieben – auch in Krisengebiete, so die Hannoversche Allgemeine.

Den populistischen Vogel schoss Steinbach ab:

Nachdem eine Gruppe ausländischer Abenteuertouristen in der afghanischen Provinz Herat mutmaßlich von Taliban-Kämpfern beschossen worden war, hatte die 72 Jahre alte Frankfurter Abgeordnete am Donnerstag auf Twitter geschrieben: „Donnerwetter, da kann man Urlaub machen? Dann können Migranten aus Afghanistan auch umgehend zurückgeschickt werden.“ 

Der Gießener Bundestagsabgeordnete Tom Koenigs (Grüne) qualifizierte diese Äußerungen in der Saarbrücker Zeitung als „dummen Populismus“ und fügte hinzu: „Frau Steinbach sollte bei Donald Trump anheuern.“ Koenigs, der 2006 Chef der UN-Mission in Afghanistan war, wies darauf hin, dass allein im ersten Halbjahr 2016 dort 5.166 Zivilisten getötet oder schwer verwundet worden seien. „Das Leid der Afghanen zu relativieren, die vor Krieg und Terror flüchten, ist zynisch“, sagte der Grünen-Politiker.

Das hätte er auch zu seinem Parteikollegen Palmer sagen können.