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Das Neue Deutschland hat am 3.4.17 einige Einzelheiten zu dem ersten aus dem von einer Koalition aus SPD und Die Linke regierte Land Brandenburg abgeschobenen Afghanen herausgefunden, der an Bord des vierten deutschen Sammelabschiebungsfliegers gesessen hatte, der am 28.3.17 in Kabul eintraf (mehr Informationen zu der Sammelabschiebung hier):

Das ND gab den Namen des Abgeschobenen als Muhammad H. an („Fragwürdige Abschiebung“). Er habe in der Stadt Brandenburg/Havel gelebt:

Am 27. März wurde der 26-Jährige von Polizisten von seiner Arbeitsstelle weggeholt und zum Flughafen nach München gebracht, wo am Abend ein Sammeltransport mit 15 Männern nach Kabul startete. (…)

Fast sieben Jahre lebte M[u]hammad H. bereits in Deutschland. Sein Asylantrag wurde zwar 2014 abgelehnt, doch er besaß eine Duldung, deren Gültigkeit erst am 20. April 2017 abgelaufen wäre. Hätte Mohammad H. noch ein Jahr in Brandenburg/Havel ausharren können, so hätte er nach Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes sogar einen Anspruch gehabt, in Deutschland zu bleiben. Nun sieht es ein wenig so aus, als habe man ihn loswerden wollen, bevor es dazu kommt.

Damit nicht genug. Das harte Mittel einer Abschiebung wäre nicht notwendig gewesen. Nach nd-Informationen soll er bereit gewesen sein, freiwillig in die Heimat zurückzukehren, wenn er in Deutschland keine Perspektive mehr hat. Er soll vorsorglich sogar schon erste Schritte unternommen haben, sich einen Reisepass zu besorgen. Bei einer freiwilligen Rückkehr wäre ihm das Flugticket bezahlt worden, und er hätte überdies eine Starthilfe von bis zu 2000 Euro erhalten. Außerdem hätte er zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Bundesrepublik einreisen dürfen. So aber ist ihm dies drei Jahre lang verwehrt, und er müsste dann zuvor die Kosten seiner Abschiebung begleichen.

Auch die Umstände der Abschiebung sind fragwürdig. Durch das Wegholen vom Arbeitsplatz konnte Mohammad H. weder in Ruhe seine Sachen packen, noch hatte er Zeit, sich von Freunden und Bekannten zu verabschieden. Sein Rechtsanwalt versuchte am 27. März noch vergeblich, die Abschiebung per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam zu stoppen. In der Begründung des Antrags sprach der Anwalt von einer »Nacht- und Nebelaktion«, bei der es Mohammad H. nicht erlaubt worden sei, Gepäck mitzunehmen, und dieser habe auch kein Geld dabei.

Die Herkunft des Abgeschobenen in Afghanistan wurde bisher nicht bekannt. Hier den Artikel im ganzen lesen.

Anti-Abschiebe-Demo im März 2017 in Potsdam. Foto: René Garzke/Twitter

 

Der Brandenburger Flüchtlingsrat schrieb in einer Stellungnahme zu der Abschiebung

Die Abschiebung fand wenige Tage statt, nachdem im Landtag der Beschluss über die „Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan“ gefasst wurde. Darin sind eine sorgfältige Einzelfallprüfung und das Ausschöpfen von Ermessensspielräumen festgeschrieben. Den Landtagsabgeordneten war sehr wohl bewusst, dass Schutz- suchende aus Afghanistan in ein Kriegsgebiet abgeschoben würden. Mit der Ermessens- und Einzelfallprüfung entschied der Landtag sich gegen einen Landes-Abschiebestopp nach Afghanistan.

Die Abschiebung des afghanischen Mannes macht deutlich, dass der Landtagsbeschluss keinen Abschiebestopp ersetzen kann. Beamt_innen sind in jedem Fall – nicht nur bei Flüchtlingen aus Afghanistan – verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob Abschiebehindernisse vorliegen bzw. die Abschiebung einen Eingriff in Grundrechte darstellen würde. (…) Eine Möglichkeit wäre, dem Bremer Beispiel zu folgen und die Ausländerbehörden anzuweisen, Afghan_innen Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen bestehender Unzumutbarkeit (und damit Unmöglich- keit) einer Rückkehr auszustellen.

Die Landes-Integrationsbeauftragte Doris Lemmermeier nannte die Abschiebung wegen des Landtagsbeschlusses nicht nachvollziehbar. Afghanistan sei kein sicheres Land.

 

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) – der schon als Landrat (meines Heimatkreises) Oberhavel die restriktivste Asylpolitik von ganz Brandenburg betrieben hat (er führte u.a. statt Geldzuwendungen das Gutscheinsystem für Flüchtlinge wieder ein) – hatte sogar seinen SPD-Kollegen aus Schleswig-Holstein, Stefan Studt, kritisiert, der als erster und bisher einziger einen Abschiebestopp verhängt hatte. Er sagte, er halte es für falsch, wenn die Länder versuchten, „eine eigene Asylpolitik zu betreiben (…). Soweit darf der Föderalismus nicht gehen.“ Nun forderte Schröter sogar noch mehr Abschiebungen, wie die Potsdamer Neuesten Nachrichten am 3.4.17 berichteten:

In einem Brief vom März an die kommunalen Ausländerbehörden, der den PNN vorliegt, bemängelt [Schröters] Ministerium, dass die vereinbarte Abschiebequote nicht eingehalten werde. (…) Daher sollen die Ausländerbehörden nun „die Anstrengungen zur zwangsweisen Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer“ verstärken, um die damals „errechnete Quote zu erreichen“. Insgesamt blieben die Ausländerbehörden der Kommunen weit hinter den vereinbarten Quoten zurück.

In einem weiteren Beitrag schilderten die PNN am 31.3.17 den Fall eines weiteren – mit Frau Nurzia und den zwei Söhnen Ferdis und Ferdaus – von Abschiebung bedrohten Afghanen aus Herat namens Mahmood Amiri. Die Familie war Ende 2015 nach Deutschland geflüchtet und hat jetzt gegen den Bescheid geklagt, so dass akut keine Ausreisefrist besteht:

In Afghanistan sei er Mathematiklehrer gewesen, erzählt Mahmood Amiri. Weil sein Vater liberal und als Demokrat politisch aktiv gewesen sei, hätten ihn Kämpfer der Taliban entführt und enthauptet. Das war 2015. Der Versuch, gemeinsam mit seinen Brüdern in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden die Täter ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen, habe schließlich zu massiver Bedrohung durch die Taliban geführt. „Sie haben uns klar gesagt: Wenn ihr weitermacht, werden wir euch töten.“ Und dann kam der Tag, an dem die Handgranate im Innenhof explodierte und Taliban-Kämpfer aus Kalaschnikows auf sie schossen. Seine Frau sei hochschwanger gewesen und habe ihr Kind verloren, so sehr war sie in Angst. Zwei Tage später seien sie geflüchtet. „Wir waren nicht mehr sicher“, sagt Mahmood Amiri. Nur das sei ausschlaggebend für den Entschluss gewesen, ihre Existenz in Herat aufzugeben. Gewalt an sich sei schließlich leider Alltag in Afghanistan, sagt er. (…)

Traurig wird er, als er erzählt, dass er seinen 16-jährigen Bruder und seine an einem Hirntumor erkrankte Mutter im Iran verloren habe – sie seien getrennt worden und konnten nicht weiterreisen, weil der Kontakt zu den Schleppern abgerissen sei. Sorgen bereite ihm außerdem der Zustand des dreijährigen Ferdis: „Er hustet ununterbrochen in der Nacht.“ Das Kind sei traumatisiert, habe der Kinderarzt diagnostiziert. (…)

Als Mahmood Amiri im Dezember 2015 zu seiner Flucht behördlich angehört wurde, seien seine Schilderungen [jedoch] nicht korrekt ins Deutsche übersetzt worden. Im Anhörungsprotokoll, das Lehnert vorliege, seien die Gewalterfahrungen und Anschläge auf das Haus der Amiris banalisiert und sogar mit Unwahrheiten versetzt worden. So heißt es etwa, dass beim Anschlag die Polizei gekommen und anschließend „alles wieder in Ordnung gewesen sei“. Das entspreche nicht der Wahrheit, sagt der Anwalt.

„Jetzt droht Zoff bei Rot-Rot“, schrieben die PNN weiter. Das kann man nur hoffen.

 

Hintergrund: Afghanische Flüchtlinge in Brandenburg (Quelle: PNN)

Nach Angaben des brandenburgischen Innenministeriums lebten zum 28. Februar dieses Jahres 6878 afghanische Staatsbürger in Brandenburg, davon 466 in Potsdam. 2015 waren es brandenburgweit noch 1268. Darüber, wie viele von den in Brandenburg lebenden Afghanen aktuell einen Abschiebebescheid erhalten haben, liegen dem Ministerium jedoch keine Zahlen vor. 

Sogenannte Geduldete, also Ausreisepflichtige, bei denen eine Abschiebung ausgesetzt ist, gab es bis 28. Februar insgesamt 240, davon 17 in Potsdam. In den vergangenen zwei Jahren wurde durch die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt kein Afghane aus Potsdam nach Afghanistan abgeschoben, aus Brandenburg in 2016 hingegen 14 Personen.

(aus einem weiteren PNN-Artikel:)

Aus Brandenburg wurden im vergangenen Jahr 14 Afghanen ausgewiesen. 154 Afghanen seien 2016 freiwillig wieder in ihre Heimat zurückgekehrt, 104 davon mit finanzieller Förderung.