Schlagwörter
Abschiebungen, Afghanen, Asylanträge, Asylbewerber, Asylsuchende, Österreich, BAMF, Dublin-Fälle, Hessen, Norwegen
- Neuankömmlinge
Auch 2017 sind wieder Afghanen nach Deutschland gekommen, die hier vor Krieg und Verfolgung Schutz suchen. Das geht aus einer neuen Statistik hervor, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang 2017 anstelle der bisherigen EASY-Statistik eingeführt hat. Damit, so das BAMF, können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden gemacht werden. Dabei handele es sich um “eine valide, auf Personendaten basierende, der Antragserfassung zeitlich vorgelagerte, Asylgesuch-Statistik”. (Da sich diese Angaben aber nicht in allen monatlichen Asylgeschäftsberichten des BAMF finden, empfehle ich folgendes Suchwort im Internet: “Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik”.)
Aus den so gefundenen Angaben gehen folgende Zahlen an neuen afghanischen „Asylsuchenden“ (im Gegensatz zu „Asylbewerbern“; das sind solche Personen, die schon einen formalen Asylantrag stellen konnten) hervor: Jan: 963, Feb: 951, März: 1017; April: 843, Mai: 949, Juni: 890 – das sind insgesamt 5613 Personen. Im Juni stellten Afghanen demnach etwa sieben Prozent der insgesamt 12.399 Neuankömmlinge aus allen Ländern – und damit prozentual deutlich weniger als unter den 2015/16 eingetroffenen Flüchtlingen (Quellen: BMI und BAMF). Auch die Gesamtzahlen sind nach der Abschottung der Grenzen in der Türkei und auf dem Balkan und auch nach verstärkten Kontrollen an den deutschen Außengrenzen sehr stark gefallen.
Wie viele der Neuankömmlinge schon einen Asylantrag stellen konnten, ist unbekannt.
- Neue Anträge
Die Zahl neuer Asylanträge von Afghanen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2017 auf monatlich etwas über 1000 gesunken. (Diese Zahl bezieht auch und wohl überwiegend bisher „noch nicht bearbeitete“ Ankömmlinge aus Vorjahren ein.) Der neuen BAMF-Asylgeschäftsstatistik und dem BAMF-Asylgeschäftsbericht für Juni 2017 (beide hier) ist zu entnehmen, dass in diesem Quartal 3518 Afghanen (April: 1131, Mai: 1268, Juni: 1119) Afghanen einen solcher Erstantrag stellten – das sind jeweils unter 10 Prozent aller Asylanträge in diesem Zeitraum; Afghanistan blieb damit auf Platz 3 unter allen Herkunftsländern. Im ersten Quartal waren es 5027 Afghanen (Jan: 1442; Feb: 1492, März: 2093). Die Gesamtzahl für das erste Halbjahr bei Afghanistan stehe damit bei 9.626 (9,5 % aller Erstanträge). (Bemerkung: Allerdings komme ich bei einer Addition der vom BAMF angegebenen Monatszahlen nicht auf den vom BAMF für das erste Halbjahr angegebenen Wert.)
Im gleichen Vorjahreszeitraum gab es noch 60.398 Asylerstanträge von Afghanen – damit ist also die gegenwärtige Zahl auf unter ein Sechstel dieses Wertes gefallen. Im Vergleich aller Herkunftsländer ist überdurchschnittlich; dort fiel die Zahl “nur” etwa auf ein Viertel.
- Entscheidungen
Mit 86.973 entschiedenen Asylanträgen (vor Einsprüchen) stellten Afghanen im ersten Halbjahr 2017 die höchste Zahl unter allen Herkunftsländern. Das scheint auf ein schnelleres Abarbeiten von Anträgen aus einem Land hinzudeuten, das die Bundesregierung als „teilweise sicher“ und „mit niedriger Bleibechance“ einordnet.
Ganze 73 Fälle endeten mit der Zuerkennung politischen Asyls; 13,755 weitere Afghanen wurden als Flüchtlinge anerkannt; 5223 erhielten subsidiären Schutz; in 19.281 Fällen wurde Abschiebeschutz ausgesprochen (die höchste Zahl aller Herkunftsländer). 43.752 Anträge (über 50%) wurden abgelehnt. 4853 Fälle (ca. 5%) wurden „anderweitig“ erledigt; das beinhaltet sogenannte „Dublin-Fälle“, die an das europäische Erstaufnahmeland zurückverwiesen werden können (zu den Folgen siehe auch mein Bericht vom 29.6.17).
Das ergibt eine Gesamtschutzquote von 44,1% – die damit wieder unter 50 Prozent fiel, die von der Bundesregierung als Hürde für eine „gute Bleibechance“ (eigentlich Anerkennungschance) gesetzt wird. 2016 betrug die offizielle Gesamtschutzquote für Afghanen 55,8% (siehe hier) – sie rechnet auch Dublin-Fälle ein, was z.B. pro Asyl kritisiert, weil diese Fälle nicht nach Sachgründen entschieden werden, aber die Schutzquote drücken.
Die Zahl noch anhängiger Erstverfahren bei Afghanen betrug 26.986 Fälle. Das sind 19,7% aller Fälle.
Ich hatte bereits auf der Grundlage eines Zeit-Artikels berichtet, dass aufgrund von Mängeln und Missmanagement BAMF 46 Prozent der Asylbescheide bei afghanischen Flüchtlingen 2016 „nicht plausibel“ gewesen seien, „weil sie nicht nachvollziehbar oder nicht ausreichend dokumentiert sind“. Bei jedem dritten Afghanistan-Fall hätten Entscheider die internen Leitsätze und Entscheidungshilfen missachtet.

Entwicklung der Entscheidunspraxis des BAMF für Anträge aus
Afghanistan (2: Entscheidungen)
Quelle: Nicolas Chevreux, Asylgruppe Berlin
- Dublin-Fälle:
Wie bereits hier vermeldet, berichtete die Süddeutsche Zeitung am 26.6.17, dass die Bundesregierung am 13.6.17 41 Asylbewerber, „offenbar vorwiegend Somalier und Afghanen“, im Rahmen der sogenannten Dublin-Regelung von Deutschland nach Oslo ausfliegen ließ und an die norwegischen Behörden überstellte. Der Tagesspiegel berichtete am 30.6.17 unter Bezug auf Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI), dass seit Januar auch schon fünf Afghanen nach Österreich zurückgeschickt wurden.
Österreich wiederum hat nach einem Bericht der Tiroler Tageszeitung vom 2.6.17 in den ersten vier Monaten des Jahes 2017 bereits 205 Afghanen außer Landes gebracht, davon 37 Personen „unter Zwang in den Herkunftsstaat“ und 168 Personen „gemäß den Dublin-Regeln in den zuständigen EU-Staat überstellt“. (Weitere 102 Personen reisten „freiwillig“ aus.) Dazu kamen Ende Mai noch einmal 17 Abschiebungen nach Afghanistan.
Laut BMI, zitiert im Tagesspiegel, wurden 2017 bisher 182 Afghanen aus Deutschland im Rahmen der Dublin-Regelung an andere europäische Staaten überstellt – „darunter alle EU-Staaten, die nach Afghanistan abschieben, und Norwegen“. Davon wurden 41 Afghanen in die skandinavischen EU-Mitglieder zurückgeschickt, 56 nach Norwegen.
- Weitere Zahlen
Laut Angaben des BAMF waren zum Stichtag 31. Mai 2017 insgesamt 14.312 afghanische Staatsangehörige in Deutschland ausreisepflichtig. 10.240 von ihnen hatten allerdings eine Duldung und können nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, berichtete die Deutsche Welle. Dpa (22.5.17) zufolge lebten Ende März laut Bundesinnenministerium rund 2700 Afghanen in Deutschland, die «ausreisepflichtig» sind und keine Duldung haben (nach den DW-Zahlen wären es ca 4000).
Mit einer Antwort auf Fragen einer Linken-Abgeordneten im Landtag von Hessen liegen erstmals auch Angaben über die Verweildauer afghanischer Abgeschobener aus einem deutschen Bundesland vor. Die Frankfurter Rundschau berichtete, dass von den zehn betroffenen afghanischen Männern im Alter von 21 bis 52 Jahren fünf „bereits 14 Jahre oder länger in Deutschland gelebt [hatten], einer sogar 30 Jahre lang. Ein 29-Jähriger war mit drei Jahren nach Deutschland gekommen und musste nun nach Afghanistan.“
Hier die komplette Übersicht:
Seit Dezember 2016 wurden 10 Personen zurückgeführt.
Die am 14.12.2016 abgeschobenen Personen lebten
– seit 4 Jahren in Deutschland (21-jähriger Afghane),
– seit 4 Jahren in Deutschland (26-jähriger Afghane),
– seit 6 Jahren in Deutschland (22-jähriger Afghane),
– seit 26 Jahren in Deutschland (29-jähriger Afghane).
Die am 22.02.2017 abgeschobenen Personen lebten
– seit 5 Jahren in Deutschland (23-jähriger Afghane),
– seit 15 Jahren in Deutschland (52-jähriger Afghane),
– seit 17 Jahren in Deutschland (29-jähriger Afghane),
– seit 30 Jahren in Deutschland (52-jähriger Afghane).
Die am 27.03.2017 abgeschobenen Personen lebten
– seit 5 Monaten in Deutschland (24-jähriger Afghane),
– seit 14 Jahren in Deutschland (49-jähriger Afghane).
Quelle:
20170612AnfrageHessLT-Alter, Aufenthaltsdauer abgeschob Afghanen Hessen
Das bedeutet, dass mit Ausnahme eines Falles alle 2016/17 aus Hessen abgeschobenen Afghanen schon vor den Spitzenankunftsjahren 2015/16 nach Deutschland gekommen und ihr Asylantrag zwar abgelehnt worden war, aber sie wegen des 2005-15 geltenden Abschiebestopps nicht abgeschoben wurden und nsich hier integrieren konnten. Offenbar wurden diese Integrationserfolge dem politischen Ziel geopfert, im AfD-beeinflussten Bundestagswahlkampf 2017 Härte in Fragen der „inneren Sicherheit“ zeigen zu können – obwohl weder eine Übersicht darüber vorliegt, welche Straftaten welcher Schwere die Abgeschobenen eventuell begangen haben sollen noch ob sich unter ihnen tatsächlich ein sogenannter „Gefährder“ befunden hat.
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