Schlagwörter
Abschiebung, Afghanischer Aufschrei, Afghanistan, Asyl, Bayern, Kabul, Neda-je Afghan, Nordrhein-Westfalen, Straftäter
Heute morgen um 6.30 Uhr Ortszeit ist die sechste Sammelabschiebung aus Deutschland nach Afghanistan seit Aufnahme dieser Flüge im Dezember 2016 auf dem Flughafen von Kabul eingetroffen. Es war der erste Flug seit der Suspendierung dieser Flüge im Juni 2017, nach dem verheerenden Terroranschlag in Kabul, der auch die deutsche Botschaft verwüstete. [Ergänzung 13.9.17, 14.45 Uhr: Nach Informationen des Spiegel hat die Fluggesellschaft Smart Wings diesen Flug durchgeführt. Bisher war dies stets die italienische Linie Meridiana.]
An Bord waren acht abgelehnte Asylbewerber. Mohammad Asif Abbasi, ein Sprecher des afghanischen Flüchtlings- und Rückführungsministeriums, hatte lediglich von drei Straftätern berichtet. Es ist unklar, wie diese Diskrepanz in der Information entstanden ist.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) bestätigte die Ankunft von „acht Rückkehrern“. Dem afghanischen Flüchtlingsministeriums waren ursprünglich zwölf Afghanen angekündigt worden. Ob deutsche Botschaftsangehörige bei der Ankunft des Fluges anwesend waren wurde bisher nicht bekannt.

Anti-Abschiebe-Protest auf dem Flughafen Düsseldorf gestern. Foto: Flüchtlingsrat NRW/Twitter

Anti-Abschiebe-Protest gestern in Düsseldorf mit der Organisation Neda-je Afghan im Jahr 2016 (Afghanischer Aufschrei). Quelle: report-d
Das bringt die Gesatzahl der seither aus Deutschland nach Afghanistan Abgeschobenen auf 114 (mehr Zahlen hier und hier). Dies berücksichtigt nicht sogenannte Dublin-Fälle und eventuelle Einzelabschiebungen per Linienflug.
Im August soll nach Informationen aus Flüchtlingshelferkreisen versucht worden sein, einen Afghanen per Linienflug aus Frankfurt/Main abzuschieben, das sei aber gescheitert (hier).
Nach Angaben der bayerischen Landesregierung soll es sich bei allen um Straftäter handeln; bei den drei aus Bayern Abgeschobenen gab es genauere Angaben zu ihren Straftaten: „Zwei sind wegen Vergewaltigung verurteilt worden, einer wegen gefährlicher Körperverletzung.“
[Ergänzung 13.9.17, 14.45 Uhr: Nach Informationen des Spiegel hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière inzwischen erklärt, „[a]lle acht [abgeschobenen] Personen sind wegen erheblicher Straftaten […] im allgemeinen Kriminalitätsbereich […] verurteilt worden“ und dass alle „Rückführungen […] aus der Strafhaft, [und] in einem Fall aus der Abschiebehaft“ erfolgt seien.
Ein Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats sagte dem Spiegel, dass unter den drei Männern aus Bayern, die ebenfalls abgeschoben werden sollten, aber nicht angetroffen wurden, einer „unter anderem wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt gewesen sein“ soll. Laut Spiegel sagte die Geschäftsführerin des NRW-Flüchtlingsrates, sie habe Informationen, wonach es eine erhebliche Spannweite bei den von den Abgeschobenen begangenen Straftaten gebe. Sie reiche von Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen.
Gabor Halasz von NDR-Recherche tweetete gerade: „5 der Abgeschobenen wegen eines Sexualdeliktes verurteilt. 3 wegen Körperverletzung“. Die ‚Bild‘-Zeitung hatte getitelt, der Flieger sei ‚voller Sex-Täter‘.
Ergänzung am 15.1.18:
Gerade fand ich durch Zufall einen weiteren Bericht der Welt hierzu. Demzufolge sagte de Maizière weiter: Sieben der Abgeschobenen seien „aus der Strafhaft, in einem Fall aus der Abschiebehaft“ erfolgt. Der achte Straftäter lebte in Hamburg.
Das Düsseldorfer Innenministerium teilte der WELT mit: „Aus Nordrhein-Westfalen wurden vier Straftäter abgeschoben, die schwere Straftaten, unter anderem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder räuberischen Diebstahl, begangen haben.“ ]
Hier und hier meine Vorberichte zu dieser Sammelabschiebung von vorgestern mit laufenden Aktualisierung von gestern sowie von Anfang des Monats. Hier eine Zusammenstellung bisheriger Abschiebungen aus Europa.
Herr Rasuli (Vorname nicht mitgeteilt), ein weiterer Sprecher des Flüchtlingsministeriums sagte AAN, vier der Ankömmlinge seien “nach Hause” gegangen, die vier anderen in einer Unterkunft seines Ministeriums, das von der UN-Organisation IOM gemanagt werde, untergebracht worden. Dort dürfen sie den Bestimmungen zufolge 14 Tsge lang übergangsweise wohnen.
Rasuli erklärte, am gleichen Tag sei ein weiterer Charterflug mit acht Abgeschobenen aus den USA eingetroffen sowie ein einzelner Abgeschobener aus der Schweiz an Bord eines Linienfluges.
Hier der gesamte dpa-Korrespondentbericht über die Ankunft des Fluges mit kurzen Details zu zwei der Abgeschobenen.
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