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Am 18.02. will die Bundesregierung bereits den 21. Abschiebeflug nach Afghanistan durchführen. Das berichteten Aktivisten der Münchner Flüchtlings-Karawane auf ihrer Webseite. Sie rufen für diesen Tage bereits zu einer Protestdemo auf:

Wann: 18.02.2019 (abends)
Wo: wird im Vorfeld bekannt gegeben

Bei Abflug vom Münchner Flughafen werden wir dort vor Ort demonstrieren, heißt es. Und: Informiert euch dazu im Vorfeld hier unsere Website oder auf Facebook.

 

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat dazu eine Auswahl an Links zu Handreichungen mit spezifischen Informationen zur Situation afghanischer Geflüchteter zusammengestellt. Es gelte zu beachten, dass diese Informationen keine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Asyl- und Ausländerrecht ersetzen.

Der Flüchtlingsrat informiert auch, dass seit dem 3.1.2019 in diesem Bundesland ein neuer Erlass des Landesinnenministeriums gilt, der die dort bislang gültige Beschränkung auf „Straftäter, Gefährder, Identitätsverweigerer“ aufhebt.

Bei Pro Asyl findet sich unterdessen eine interaktive Übersichtskarte über Kampfhandlungen und Anschläge in Afghanistan. Diese verdeutlicht, dass mit wenigen Ausnahmen alle Landesteile Schauplätze solcher Ereignisse mit Toten und Verletzten sind. (Bewegt man den Mauszeiger über die einzelnen Provinzen, erscheinen sicherheitsrelevante Vorfälle solcher Art, die im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zum 10. Januar 2019 stattgefunden und ihren Weg in die Berichterstattung der Medien gefunden haben.

 

Meine jüngsten Berichte zur bisher letzten, 20. Sammelabschiebung nach Afghanistan hier und hier.