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Mit Gerichtskritik sollte man sich in einem demokratischen Staats ja zurückhalten – aber das Urteil des Oberlandesgerichts in Köln in Sachen Entschädigung für die Opfer des 2009er Luftangriffs in Kunduz ist wirklich ein Skandal. Wie schon erstinstanzlich am Bonner Landgericht hieß es am Donnerstag (30. April) wieder: Die Opfer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil dem Befehlshaber, der den folgenschweren Luftangriff anordnete, Oberst Georg Klein, keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen sei. Er habe alle verfügbaren Aufklärungsmaßnahmen genutzt, um auszuschließen, dass sich Zivilisten am Zielort befanden. Unter anderem habe er sich mehrfach bei einem Informanten vergewissert.

(Presseberichte über das Urteil mit Zusammenfassungen der Ereignisse am 5. September 2009 hier: Zeit, Spiegel online, taz, Deutsche Welle. Eine detaillierte Darstellung des Falles auf Englisch von mir bei AAN findet sich hier. Das vollständige Protokoll des Kunduz-Untersuchungsausschusses des Bundestages findet sich hier.)

Die Begründung des Gerichts ist vielsagend, in mehreren Punkten. Und fadenscheinig.

Erstens: Klein habe sich mehrfach bei nur einem Informanten vergewissert, dass sich keine Zivilisten am Tatort – zweier von Taleban-Kämpfern gekaperter, in einem Flussbett stecken gebliebener Tanklaster – aufhielten. (Der Informant wurde laut Bericht des Kunduz-Untersuchungsausschusses von der Task Force 47 geführt, einer deutschen Spezialkräfteeinheit.) Jedem Journalisten würde der Chefredakteur eine Recherche um die Ohren hauen, in der ein Kerndetail nur von einer Quelle belegt wird. Dieses Prinzip sollte auch in diesem Fall gelten, schließlich geht es um Menschenleben.

Zweitens: Die Rechtsvertreter der beklagten Bundesregierung (in Gestalt des Verteidigungsministeriums) verteidigen diese Quelle mit der Angabe, das er sich vorher als „wirklich guter Kontakt“ erwiesen habe, der „im Vorfeld schon immer relativ gute Informationen geliefert“ habe (meine Hervorhebung) erwiesen habe. Könnte es aber – selbst nur theoretisch – sein, dass sich solch eine Quelle trotzdem zum ersten Mal irrt? Oder könnte es sein – wenn man sich die Polarisierung auch in der afghanischen Bevölkerung gerade in Sachen Taleban vor Augen führt –, dass diese Quelle, die vielleicht die Taleban hasst, seine Monopolstellung in Sachen Zugang zum Tatort missbrauchte, um eigene Interessen zu vertreten, vielleicht seinen eigenen Hass auszuleben, und mit seiner Bestätigung dafür zu sorgen, dass viele Taleban – die unzweifelhaft am Tatort waren – getötet werden, ohne Rücksicht auf Zivilisten? Dass er mit seinen Angaben einen zivilen „Kollateralschaden“ in Kauf nahm? (Im übrigen: Ist überprüft worden, ob die Quelle unabhängig ist und nicht etwa auch für den – teilweise politisierten und gerade im Norden von den Taleban-Gegnern der früheren Nordallianz geführten – afghanischen Geheimdienst arbeitete?)

Drittens: Die einzige andere „verfügbare Aufklärungsmaßnahme“ (laut Bundestagsbericht gab es nur zwei, den Informanten und die Luftbilder) habe ich mit eigenen Augen beim Prozess am Bonner Landgericht selbst gesehen, zu dem ich vom Gericht als Experte geladen war: Wärmebildaufnahmen des Geschehens am Tatort, auf denen lediglich sich bewegende Punkte erkennbar waren. Bei denen konnte man beim besten Willen nicht erkennen, ob es sich um Zivilisten oder Kämpfer handelte. Ein Bildauswerter der Bundeswehr mit Afghanistan-Erfahrung, der von der Verteidigung als Experten mitgebracht worden war, machte das trotzdem. Er meinte, „koordinierte Bewegungen“ einiger Punkte wahrgenommen zu haben. (1) (Er erkannte hingegen nicht, dass es sich bei einem sich schneller bewegenden Punkte um ein Motorrad handelt könnte. Man erlaubte diesem Experten auch mehrere Male, sich zu Fragen des Gerichts erst nach Konsultationen mit der Verteidigung zu äußern.) Ich selbst wies 2013 in Bonn darauf hin, dass die große Anzahl der Menschen auf der Luftbildern – über 100 – eher nicht nach einer Ansammlung von Taleban-Kämpfern aussehen: „Jemand, der sich [in Afghanistan] auskennt, sollte eigentlich wissen, dass so eine große Gruppe nicht nur Taleban sein können.“

Die Aussage der Anwälte des Bundesverteidigungsministeriums, dass Klein aus den schwarzen Punkten auf gar keinen Fall Zivilisten von Aufständischen hätte unterscheiden können und nur ein „diffuses Bild“ gesehen habe, sollte auch eher dafür sprechen, dass man die Anwesenheit von Zivilisten am Tatort keinesfalls ausschließen konnte. Den damals geltenden Anordnungen für alle ISAF-Soldaten lautet (siehe auch Kommentar unten), dass man sich sofort entfernen sollte – und nicht etwa zuschlagen – wenn auch nur der Verdacht bestünde (also sich nicht ausräumen ließe), dass sich Zivilisten an einem „Tatort“ aufhielten. Genau das – nämlich Unklarheit – herrschte nach Lage der verfügbaren Aufklärungsmaßnahmen. Das Gericht hat das nicht erkannt.

Was mich ebenfalls – gelinge gesagt – verwunderte, war nicht nur die schlechte Orts- und Sachkenntnis des Gerichts, sondern auch der Klagevertreter. Sie wussten nicht einmal, die Himmelsrichtung zu benennen, in der der Tatort von Kunduz aus gesehen lag. Auch die o.g. Argumente führten sie nicht ins Feld.

Man kann nur hoffen, dass in der letzten Instanz die o.g. Erwägungen ins Kalkül gezogen werden – und mit einer Revision der Urteile der niedrigeren Instanzen endlich der Gerechtigkeit Genüge getan wird.

 

(1) Ein damaliger taz-Bericht (nicht von mir) beschreibt die Lesarten beider Prozessparteien:

Jede Bewegung eines Punkts wurde unterschiedlich interpretiert. Bildeten die Punkte eine gerade Linie, wertete die Bundeswehr dies als Beleg für „militärisch geordnetes Verhalten“, während Rose die gleiche Konstellation als „zwar organisiert, aber zivil organisiert“ einstufte.

Beides ist falsch: Die gerade Linie sich bewegender Punkte auf dem Wärmebildfilm stellte Menschen dar, die eine Furt in dem flachen Fluss, in dem die Tanker stecken geblieben waren, durchwateten. Das tut man natürlich an der flachsten Stelle, in dem man einander folgt. Um das zu erkennen, müsste man den Tatort kennen – und das wäre ganz einfach gewesen. Selbst ich wusste das aus den Medien und Untersuchungsberichten.

 

Hier noch ein Kommentar, den ich am 9. September 2009, unmittelbar nach dem Vorfall in Kunduz für die in Kabul erscheinende Killid-Mediengruppe schrieb (meine Übersetzung aus dem Englischen). Wir hatten noch am 5. September von dem Angriff auf die Menschen an den Tanklastern erfahren, und ein Arzt am Krankenhaus von Kunduz hatte uns bestätigt, dass Zivilisten – nämlich ein etwa 10-jähriger Junge – mit schweren Verbrennungen unter den Verletzten waren. Filmaufnahmen von ihm waren am selben Abend auch bereits im afghanischen Fernsehen gezeigt worden:

 

Hohle Entschuldigungen

Wie oft habe ich nach Operationen von NATO-Truppen, die – welch schreckliche Trivialisierung – zu “Kollateralschäden” geführt hatten, diese Sätze gehört. Da waren die bei Luftschlägen in Azizabad in Herat, Ganjabad und Granay in Farah getöteten Zivilisten. Aus Versehen getötete Polizisten in Zabul und Bauarbeiter in Khost. Eine aus Versehen bombardierte Hochzeitsfeier in Deh Bala, Nangrahar. (Bei Hochzeiten warden manchmal Freudenschüsse in die Luft abgegeben.) Der aus Versehen getötete Distriktgouverneur von Tschora, Uruzgan… “Wir entschuldigen uns. Es war ein Fehler. Wir bedauern den Verlust unschuldiger Leben.”

Wie oft habe ich mit afghanischen Freunden in Kabul, Khost oder Tirinkot gesessen und ihre Trauer geteilt. Und ihre Wut über diesen erst-schießen-später-entschuldigen-manchmal-entschädigen-Ansatz. 1500 US-Dollar für ein afghanisches Leben. [Das waren damals die gültigen US-Raten.]
Wie oft haben Sprecher der NATO und der US-Regierung vehement, sogar wütend jede Fehlhandlung abgestritten? Wie oft stellte sich später heraus, dass diese Dementis voreilig waren oder dass manchmal einfach nicht die Wahrheit gesagt worden war?

Nun hat zum ersten Mal in dieser Größenordnung ein Deutscher solch einen folgenschweren Luftangriff angeordnet. Dutzende Menschen sind lebendigen Leibes im Distrikt Aliabad verbrannt, nachdem in der Nacht des 4. September [es war schon am 5.9.] zwei von den Taleban entführte Treibstofftanklasten von NATO-Flugzeugen bombardiert worden waren.

Angela Merkel, die Regierungschefin meines Landes, wiederholte die oft gehörten Sätze, als sie am 8. September im Bundestag, vier Teg nach dem Vorfall, sagte: “Jede unschuldige Person, die getötet oder verletzt wird, einschließlich durch deutsche Handlungen, bedaure ich zutiefst… Es ist wichtig für mich als deutschen Kanzlerin, dies heute zum Ausdruck zu bringen, auch gegenüber dem afghanischen Volk… Ich werde sicherstellen, dass in der Untersuchung nichts beschönigt wird.“

Gleichzeitig bestand sie darauf, dass „keine voreiligen Schlussfolgerungen“ gezogen werden dürften. [Rückübersetzungen aus dem Englischen] Absolut.

Lassen sie uns die Regelungen ansehen, die Direktiven für alle NATO-Truppen [in Afghanistan], die verhindern sollen, dass unschuldige Zivilisten getötet werden. Sie sind äußerst klar: sich zurückzuziehen, wenn irgendein Zivilist in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. [Das stammte vom damaligen US/ISAF-Befehlshaber General Stanley McChrystal.] Ein Sprecher des deutschen Verteidigungsministeriums bestätigte dies; er wurde am tag dieser Tragödie mit den Worten zitiert: “Sie können davon ausgehen, dass ein Angriff angeordnet wurde, weil keine unbeteiligten Zivilisten dabei in Mitleidenschaft gezogen werden konnten.“ Und: “Wenn Zivilisten anwesend gewesen wären, wäre der Angriff nicht genehmigt worden.”

Die Entscheidung über den Luftschlag war „hart, aber der Situation angemessen“, sagte Verteidigungsminister Franz-Josef Jung. Die Tanker [die zumindest temporär feststeckten] hätten zum deutschen PRT gefahren und in die Luft gejagt werden können, “mit fürchterlichen Konsequenzen für unsere Soldaten”.

Niemand bezweifelt, dass sich auch Taleban bei den Tankern aufhielten. Kaum jemand bezweifelt sogar, dass viele Leute dort Taleban waren. Aber nicht alle. Wir haben den verletzten 10-jährigen Jungen im afghanischen Fernsehen gesehen, der dorthn gegangen war um zu gucken. War er etwa der einzige Zuschauer?

Stellen sie sich ein afghanisches Dorf während des Ramadan vor. Es ist nach Mitternacht, etwa 2 Uhr morgens. Die Leute schlafen. Dann rollen zwei Tanker an, mit Treibstoff für umsonst. Die Leute würden sowieso bald aufstehen, um vor Sonnenaufgang zu kochen und zu essen. Und Brennstoff ist nicht billig. So warum nicht losgehen und sich welchen holen? Die deutsche ISAF-Aufklärung hätte dies bestätigen und auch in Betracht ziehen sollen, dass die Tanker sich sogar vom PRT weg bewegt haben.

Unter diesen Umständen hören sich die Rechtfertigungen der deutschen Politiker – weniger als drei Wochen vor der Bundestagswahl und mit 70 Prozent der Wähler für einen sofortigen Truppenrückzug aus Afghanistan –hohl an.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier kommentierte, dass “die Taleban offenbar vor nichts zurückschreckten, dass die Sicherheit [Afghanistans] destabilisiere und Wiederaufbau zu verhindern”. Absolut. Sie brennen Schulen nieder, enthaupten Leute, setzen Autobomben ein und bringen mehr Zivilisten um als die NATO-Truppen. Aber die Taleban vertreten kein demokratisches Land.