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„Ach wie schön ist Afghanistan“ titelte mit nicht geringer Ironie das Wiener Wochenmagazin Falter in Dezember vorigen Jahres. Die Ironie bezog sich auf eine äußerst seriöse Angelegenheit: auf eine Expertise des „derzeit einzigen gerichtlich beeideten Gutachters in Sachen Länderkunde Afghanistan“ – also „wenn es um Abschiebungen“ aus Österreich „in die Krisenregion Afghanistan geht“. Sein Name: Karl Mahringer.

Im März 2017 hatte Mahringer für einen Asylrichter am österreichischen Bundesverwaltungsgericht, wie Christof Mackinger im Falter (Ausgabe vom 13. Dezember 2017) schrieb, „ein folgenschweres Gutachten“ zu einem Fragenkatalog zur sozialen Situation in Afghanistans wichtigsten urbanen Zentren, „den Städten Kabul, Mazare-e Sharif [sic] und Herat“, erstellt. Darin kommt dem er zu dem Schluss, dass die gesundheitliche und sonstige Versorgungsituation – Hauptkriterien bei Gericht, wenn über Abschiebungen entschieden wird – in diesen Städten „befriedigend“ und „zwangsweise Rückführungen“ damit zumutbar seien.

Im Original Mahringers heißt es:

Die allgemeine Versorgungslage und allgemeine Infrastruktur ist in Summe als befriedigend zu bewerten. Alle notwendigen Infrastrukturen sind im ausreichenden Umfang vorhanden und es gibt keine gravierenden Engpässe und Mängel in der allgemeinen Versorgungslage. (…)

Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich aus den Fragen I bis VIII keine Gründe ergeben [sic – eigentlich müssten sich aus seinen Antworten Gründe ergeben oder nicht] [,] welche die Rückkehr nach Afghanistan von männlichen Einzelpersonen unmöglich machen, ein besonderes Erschwernis darstellen oder eine Gefährdung der Rückkehrer bedeuten würden. […] Der lntegrationserfolg eines Rückkehrers in den Städten Kabul, Mazar-e Sharif und Herat hängt ausschließlich vom Willen des Rückkehrers ab.

So schön ist Afghanistan in Mahringers Augen.

IDP-Lager, wahrscheinlich Kabul. Foto: RAWA

Mahringers Hintergrund und Expertise

Der 64-jährige Geschäftsmann glänzt nicht gerade durch Transparenz. Auf seiner Webseite heißt es, er lebe seit 2009 in Afghanistan und habe dort als „senior consultant in Regierungskreisen gearbeitet“. dem österreichischen Nachrichtenmagazin Profil sagte er, er habe sich seit 1976 wiederholt in Afghanistan aufgehalten (das erwähnt er auf seiner Webseite nicht) und ab 2009 – wohl über eine Tochtergesellschaft der deutschen GIZ – die Agentur für Exportförderung des afghanischen Handelsministeriums beraten (eine Medienspur davon findet sich hier). Gleichzeitig sei er seit 2013 Geschäftsführer von Boustan-e Sabz, angeblich einer der größten afghanischen Frischobst- und Gemüseexporteure. Sie ist jedenfalls bei der Afghanischen Investmentunterstützungsagentur (AISA) registriert. Auf der Webseite der Firma heißt es, Boustan-e Sabz sei 2007 gegründet worden, habe bei der afghanischen Regierung einen 49-Jahres-Lease über 400 Acre großes Stück Agrarland im Distrikt Bagram erworben und sei 2013 eine Partnerschaft mit einer „internationalen Contracting- und Logistikfirma eingegangen“. Dabei handelt es sich offenbar (siehe hier) um die in den Emiraten und McLean (US-Staat Virginia) sitzende Firma ANHAM, die u.a. auf der US-Air Base Bagram bei Kabul einen Logistikstützpunkt unterhält, 2012 einen 8,1-Mrd-US-Dollar-Deal zur Versorgung der US-Truppen in Afghanistan abschloss und später beschuldigt wurde, dem Pentagon überhöhte Rechnungen gestellt zu haben.

Boustan-e Sabz unterhält nur zehn Kilometer von der Militärbasis entfernt ein Packhaus und versorgt nach eigenen Angaben auch die US-Streitkräfte in Afghanistan, wohl als Sub-Vertragsnehmer von ANHAM. Wer im erwähnten Board of Directors von Boustan sitzt, wird nicht mitgeteilt. Auch der Name Mahringer taucht auf der Webseite nicht auf.

2014 sei Mahringer laut Profil ebenfalls als Geschäftsführer zu einer in Dubai ansässigen „Life Support Company“ namens International Emergency Services (IEMSE) gewechselt, über die er dem Magazin „aus Sicherheitsgründen“ nicht mehr sagen wollte. Profil gelang es nicht, diese Firma in internationalen Handelsregistern zu finden. Auch im Internet findet sich fast nichts über sie.

Laut Oberösterreich-Nachrichten fährt Mahringer offenbar im Auftrag der Behörden seiner Landes seit 2016 „regelmäßig wieder“ nach Afghanistan. Er überprüfe „vor Ort“ die Angaben von Flüchtlingen, die gegen eine abschlägige Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen Beschwerde erhoben haben. Ob das über seine Firma IEMSE oder „freischaffend“ erfolgt, ist unklar.

Selbstdarstellungsfoto des Gutachters Mahringer mit Kartendarstellung seiner Expertise. Quelle: seine Webseite

 

Gegenreaktionen

Das alles hat in Österreich für einige Empörung und inzwischen ein beträchtliches Medienecho gesorgt, zunächst unter denjenigen, die afghanische Asylbewerber betreuen – professionell oder freiwillig. Die Empörung ist inzwischen in Gegenmaßnahmen umgeschlagen. Die Aktivisten haben Gegenmeinungen unter den Aspekten der Wissenschaftlichkeit (in Österreich eine gesetzliche Voraussetzung für solche Dokumente) und der Korrektheit, was die afghanistan-wissenschaftlichen Fakten betrifft, eingeholt.

Bereits im vergangenen August hatte ich im Auftrag einiges österreichischer Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen die afghanistan- wissenschaftlichen Aspekte von Mahringers Gutachten in Augenschein genommen. Daraus ist eine Art Gegengutachten entstanden, das ich aber – weil ich nicht in der Lage bin, die Fragen seriös und in der notwendigen Differenziertheit zu beantworten, die Mahringer mit fragwürdig Methoden oder manchmal erst gar nicht untersucht hat.

Das fast 100-Seiten-lange Konvulut Mahringers, der nach eigenen Angaben bis 2014 fünf Jahre lang als Berater des Handelsministeriums in Afghanistan arbeitete und laut seiner Webseite auch Spezialist für Irak und Syrien und zusätzlich für „Flüchtlingswesen“ ist, ist eindrucksvoll nur auf den ersten Blick. Es stützt sich erklärtermaßen einzig und allen auf Befragungen von je 200 Personen in den drei erwähnten Städten, mit „Schwerpunkt auf [der] Bewertung der Faktenlage aus der subjektiven Sicht der Afghanen“, wie Gutachter Mahringer zugibt. (Schon das ist – wie so vieles – sprachlich ungenau. Es müsste es eigentlich heißen: „von“ Afghanen, da er ja nicht „die“ – also alle – Afghanen befragt hat. Und ob seine dreimal 200 Befragten auch nur halbwegs repräsentativ waren bleibt offen, denn er legt weder für sie noch für seiner Interviewer die Auswahlkriterien und soziologische Zusammensetzung offen.)

Diese überzeugt nicht. Perzeption ist nicht mit Realität gleichzusetzen, ‘Bewertung der Faktenlage‘ nicht mit den Fakten. Man weiß inzwischen, dass Umfragen gerade in Afghanistan – wo es noch keine langen Erfahrungen damit gerade unter den Befragten und mit der Meinungsfreiheit gibt – zu Antworten führen, von denen die Interviewten annehmen, dass die Interviewer sie hören wollen.

Meine AAN-Kollegin Martine van Bijlert – ebenfalls mit vielen Jahren Afghanistan-Erfahrung – schrieb schon 2012 und anlässlich der alljährlichen Umfrage der US-Stiftung Asia Foundation zu Meinungsumfragen dort:

… Umfrageergebnisse sind häufig: überraschend positiv, selbst wenn die Stimmung [wie seit der von Optimismus begleiteten Amtsübernahme Ghanis 2014] zu sinken scheint, und auch anhaltend positive als das Bild, das aus anderen Formen von Forschung hervorgeht (…). Während die meistten Analysten vor Ort entschieden haben, Umfrageergebnisse abzutun und zu ignorieren, halten Politikmacher und ihr Medienapparat [also nicht die Medien selbst!] daran fest, sie zu zitieren und zu feiern, und zwar besonders jene Ergebnisse, die jene Punkte bestätigen, die sie verbreiten wollen.

Diese Zeilen scheinen wie für das Mahringer-Gutachten geschrieben zu sein.

Fragwürdige Methodologie und Falschdarstellungen

Selbst seine Interviews wertet er kaum aus. Nicht eine einzige konkrete Antwort irgendeines der Befragten hat Eingang in das „Gutachten“ gefunden hat. Es scheint, dass Mahringer darin vor allem seine eigene Meinung wiedergegeben hat. Das einzige, was von den Interviews übrig geblieben ist, ist eine statistische Zusammenfassung der Abschlussfrage, in denen die durch afghanische Gewährsleute Mahringers Befragten die Lebenssituation in ihren Heimatstädten als „sehr gut,
gut,
befriedigend, genügend oder nichtgenügend“ bewerten sollten. (Auch der Fragebogen liegt dem Gutachten nicht bei.)

In Gegensatz zu seiner Behauptung in der methodologischen Einführung zu dem Gutachten lässt Mahringer auch die vorliegende umfangreiche wissenschaftliche Literatur zu seiner Fragestellung fast vollständig außer Acht. Auf Anfrage des Magazins Profil (12.2.18) sagte er, es sei nicht seine Aufgabe gewesen, „Literatur aufzuarbeiten“. Genau das aber ist eine Grundlage für Wissenschaftlichkeit. Dem Standard erklärte er jetzt zudem, er habe in seinem Gutachten festgehalten, dass „die Befragung ohne wissenschaftliche Vorbereitung und Aufarbeitung durchgeführt“ worden sei. An anderer Stelle wiederum behauptet er, seine Interviewer in Kursen vor den Befragungen trainiert zu haben. Ja, was denn nun?

Nach dem Lesen kam ich zu dem Schluss – wie im Falter zitiert –, dass Mahringers Gutachten methodologisch fragwürdig ist, er seine oft subjektiven Eindrücke zur absoluten Wahrheit erhebt und damit „in wesentlichen Teilen die Situation [in Afghanistan] falsch darstellt“, er völlig den Forschungsstand zu Afghanistan ignoriert und ihm zum Teil „diametral widerspricht“ und intransparent bei seinen eigenen Quellen ist. Das führt zu „oberflächlichen, falschen und sogar verharmlosenden Schlussfolgerungen“.

Kernaussagen wie, dass der „lntegrationserfolg eines Rückkehrers in den Städten Kabul, Mazar-e Sharif und Herat (…) ausschließlich vom Willen des Rückkehrers“ abhänge und über die Tragfähigkeit „familiärer Strukturen“ (die durch die Kriegsjahrzehnte oft hoffnungslos ausgelaugt sind) bei einer Wiedereingliederung, werden von den sozial-ökonomischen Realitäten des Landes nicht gedeckt. Die Kriegswirklichkeit sowie die sich weiter verschlechternde Sicherheitslage (siehe z.B. jüngster Bericht des UN-Sondergesandten an den UN-Sicherheitsrat) spielen in dem Gutachten faktisch überhaupt keine Rolle.

Anschlag in Kabul am 16.11.17, der 19 Tote forderte. Foto: Tolo

Den negativen Eindruck teilt auch Falter-Autor Mackinger. Er schreibt:

Den Standesregeln des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen zufolge müssen Gutachten wissenschaftlichen Standards folgen, unparteiisch und sachlich sein, sowie eine nachvollziehbare und überprüfbare Begründung enthalten. Quellen müssen ausgewiesen und herangezogene Hilfskräfte genau bezeichnet werden. (…)Im vorliegenden Gutachten sind weder Fußnoten noch Namen von Dolmetschern oder Gesprächspartnern enthalten – einzig ein Hinweis auf ‚absolut verlässliche Mitarbeiter’ ist zu finden. (…) Der EU-Verfahrensrichtlinie zufolge müssen aktuelle Informationen von ‚einschlägigen internationalen Menschenrechtsorganisationen’ in die Begutachtung einfließen.

All das fehlt fast völlig und widerspricht seiner Behauptung, dass das Gutachten auf den „bis Ende Februar 2017 verfügbaren Informationen“ basiere. Die angeblich verwendeten „umfangreichen Dokumente und Studien der diversen Regierungs- und Nichtregierungsorganisation“, auf die sich dieses Gutachten angeblich stütze, finden sich weder in der Literaturliste noch in irgendwelchen (generell nicht vorhandenen) Fußnoten, noch lässt der Text selbst darauf schließen, dass der Gutachter sie verwendet hat. UN-, Weltbank- oder ähnliche Berichte tauchen mit einer Ausnahme nicht auf. (Die Ausnahme bildet ein Anhang mit ökonomischen Makrodaten zu Afghanistan, die dem World Statistic Pocketbook 2016 von UNdata entnommen ist). Stattdessen enthält seine Literaturliste vor allem allgemein landeskundliche und populärwissenschaftliche Werke, die zum Teil aus den 1980er und 1990er Jahren stammen und sogar bis in die 1920er zurückgehen. Der Lonely Planet-Reiseführer für Afghanistan steht neben billigen Thrillern wie „Das Kabul-Komplott“, historischen Romanen à la „Mahmud der Bastard“ oder Rumis „Worte[n] der Weisheit“. Deren Relevanz für das Gutachten erschließt sich nicht, soll wohl aber die Belesenheit des „Sachverständigen“ belegen, hebt aber nur deren Antiquiertheit hervor.

Auch was die allgemeinen Faktenlage angeht, bleibt im Ergebnis der subjektiven Herangehensweise des Gutachters der sozialökonomische Kontext Afghanistans – darunter die sich seit 2014 vertiefende Wirtschaftskrise, sich verschlechternde makroökonomische Kennziffern und der Anstieg zentraler Armutsindikatoren – vollständig ausgeblendet. Im Ergebnis seiner unwissenschaftlichen und durchweg subjektiven Herangehensweise zeichnet er „ein geschöntes Bild“ von der Situation in Afghanistan und kommt „zu oberflächlichen, falschen oder sogar verharmlosenden Schlussfolgerungen.

Ungeschminkt formuliert, versteht der sogenannte Sachverständige die einfachsten Zusammenhänge nicht, etwa dass das Vorhandensein von Lebensmitteln nichts mit Ernährungssicherheit zu tun hat. D.h. man muss sich an sich verfügbare Nahrungsmittel auch leisten können. Das ist bei einer Mehrheit der Bevölkerung nicht oder nicht regelmäßig der Fall. In einer in Fachkreisen wohlbekannten Studie der Samuel Hall-Consulting, im Auftrag des Danish Refugee Committee (“Urban poverty report – A study of poverty, food insecurity and resilience in afghan cities [Kabul, Kandahar, Herat, Mazar, Jalalabad],2014”) etwa heißt es, dass nur 36 Prozent der Kabuler (regelmäßig) Obst essen; Fleisch kommt oft nur ein Mal pro Monat auf den Tisch. Diese Studie, eine der wenigen die zu der ihm vorlegten Fragestellung vorliegt, ignoriert Mahringer völlig.

Einmal im Monat Fleisch: Fleischverkauf in Kabul. Foto: Thomas Ruttig.

Lukas Gahleitner, Jurist bei Amnesty International Österreich, sagte dem Falter: „Mahringers Arbeitsweise (…) ist ein Schlag ins Gesicht für wissenschaftlich arbeitende Sachverständige, die rechtsstaatliche Entscheidungen ermöglichen.“ Heinz Patzelt, Generalsekretär von amnesty international in Österreich, nennt das Gutachten im oben bereits zitierten Standard-Artikel einen „der massivsten Angriffe auf das Asylrecht und die diesbezügliche Rechtssicherheit in Österreich seit Jahren“.

Mahringer zeigt sich dem Falter gegenüber jedoch unbeeindruckt: „Mein Job als Gutachter ist es, die Fakten aufzuzeigen, auch wenn das nicht immer die bequemsten Wahrheiten für den einen oder anderen Rechtsvertreter sind.“

Auf der Grundlage meines Kommentars hat Mitte Dezember 2017 die NEOS-Abgeordnete in Österreichs Parlament Dr.in Stephanie Krisper, eine parlamentarische Anfrage gestartet und darin die Aussagen Mahringers sowie die daraus folgende Abschiebepraxis in Frage gestellt. Die Antwort der Regierung darauf wurde heute (am 18.1.18) veröffentlicht (hier). Darin sind drei interessante Feststellungen enthalten: erstens dass die Sachverständigen-Listen bei Gericht nicht geschlossen sind, dass Zertifizierungen von Sachverständigen auch zurückgenommen werden können und dass nach der vorliegenden Vorwürfen bereits ein Überprüfungsverfahren eingeleitet worden sei:

Eine Verpflichtung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, bei der Sachverständigenauswahl nur auf in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Personen zurückzugreifen, besteht aber nicht, diese können jede Person mit entsprechender Fachkunde zum Sachverständigen bestellen. (…)

Sollten allfällige Mängel im wissenschaftlichen Aufbau und der gewählten Methodik Zweifel am Vorliegen der fachlichen Qualifikation eines Sachverständigen (oder Dolmetschers) aufkommen lassen, so wäre diesbezüglich der für den jeweiligen Sachverständigen (oder Dolmetscher) zuständige Präsident/die zuständige Präsidentin des Landesgerichts im Hinblick auf § 10 SDG zu befassen. In einem daran anknüpfenden Entziehungsverfahren wegen (möglichen) Wegfalls der Eintragungsvoraussetzungen hat der Präsident/die Präsidentin bei Bedarf eine begründete Stellungnahme der Kommission nach § 4a SDG oder eine Äußerung eines qualifizierten Mitglieds dieser Kommission einzuholen.

Nach den dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vorliegenden Informationen wurde von der diesfalls listenführenden Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien aufgrund der gegen den genannten Sachverständigen erhobenen Vorwürfe zwischenzeitig ein entsprechendes Überprüfungsverfahren nach § 10 SDG eingeleitet.

Das ist auch insofern von Bedeutung, als ein Richter meine Kommentare zu Mahringers Gutachten als „nicht gleichwertig“ zurückgewiesen hat (siehe weiter unten).

 

 

Mahringers „sonstige“ Äußerungen

Zudem zeigen einige Bemerkungen Mahringers in dem Gutachten zu Fragen, die ihm überhaupt nicht gestellt worden waren, dass er mit vorgefassten Meinungen an seine Aufgabe gegangen ist:

Der Drang der afghanischen Flüchtlinge nach Europa war und ist sehr stark beeinflusst von den falschen Vorstellungen und Erwartung der Flüchtlinge sowie den geschäftigen Versprechungen der Schlepper. Aber ebenso ist die Erwartung in Europa über Afghanistan [?] durch falsche, einseitige Berichterstattung der Medien bzw. einen Teil der Meinungsmacher und Unkenntnis geprägt. […] Je länger der Rückkehrer in Europa war desto schwieriger die Integration in Afghanistan.

Ähnlich in einem kürzlichen Interview mit dem Boulevardblatt Kurier behauptete er, gemäß seiner ihm eigenen Arbeitsweise: „Ich würde sagen, 70 Prozent der Leute, die von Afghanistan nach Österreich kommen, sind Wirtschaftsflüchtlinge.“ Das es sich dabei um nicht mehr als einen persönlichen Eindruck handeln kann, sagte er nicht dazu. Der Kronenzeitung erklärte er, dass „nicht wenige der nach Österreich geflüchteten afghanischen Männer […] hier in einer Parallelgesellschaft leben [wollen] – in der lediglich die Gesetze ihrer Clans Gültigkeit haben. Und die stehen in der Regel in krassem Gegensatz zu unseren Wertvorstellungen.“

In einem ‚wilden‘ Lager vorwiegend afghanischer Flüchtlinge in einem stillgelegten Fabrikgebäude in Belgrad (November 2016). Foto: Martine van Bijlert/AAN.

Folgen vor Gericht

Das ganze ist aber keine akademische Übung, denn hat Mahringers Gutachten hat bereits Folgen für viele Afghanen gezeitigt, nämlich jene, die unter Zuhilfenahme seiner unverantwortlichen Schlussfolgerungen schon aus Österreich abgeschoben wurden oder dies unter der neuen, rechtsgerichteten ÖVP-FPÖ- Regierung noch stärker zu gewärtigen haben. Wie der Standard weiter berichtet, seien Mahringers Schlussfolgerungen seither „in über 200 Bundesverwaltungsgerichts-Asylbescheiden“ herangezogen worden. In vielen davon, so beschreibt es das Magazin Profil, finde sich „seither seine zur Floskel geronnene Behauptung, dass es einem jungen, kräftigen Mann jedenfalls zumutbar sei, in Afghanistan neu anzufangen.“

Das funktioniert ähnlich wie in deutschen Asylverfahren, wo bei Ablehnungen häufig mit zum Teil sogar veralteten Textbausteinen gearbeitet und pauschalisiert wird, anstatt jeden Fall – wie gesetzlich vorgeschrieben – individuell zu bewerten (siehe Pro Asyl hier).

In einem dieser Verfahren im Oktober 2017 brachte die Rechtsvertretung eines afghanischen Asylbewerbers meinen Kommentar zu Mahringer als Beweismittel ein; der wurde aus formalen Gründen aber nicht berücksichtigt. Hier aus dem Urteil:

Im Übrigen handelt es sich bei den Feststellungen von Thomas Ruttig um einen Kommentar und nicht um ein Gutachten und ist Ruttig, aufgrund seiner eigenen Angaben in dem Kommentar, kein gerichtlich beeideter Sachverständiger in Österreich. Dem Kommentar von Ruttig kommt daher insbesondere im Fall von Widersprüchen zu dem GA Mahringer ein geringerer Beweiswert zu. […] Durch das Kommentar Ruttig sind keine Zweifel an der Richtigkeit des GA Mahringer aufgetreten.

Das Magazin Profil (12.2.18) zitiert ein Urteil vom September 2017, in dem es heißt, Mahringers Gutachten sei „widerspruchsfrei und in sich schlüssig“. Kein Wunder, wenn er weite Bereiche der Realität ausblendet.

Weitere Folge: Österreichs Abschiebungen

Zu Jahresende 2017 hatten Afghanen in Österreich eine Anerkennungsquote von 46 Prozent bei 8774 abgeschlossenen Fällen (2016 sogar nur 22%). Gleichzeitig gab es noch 24.590 offene Asylfälle von Afghanen (hier und hier). Dem österreichischen Innenministerium zufolge hat sich das Land „2017 insgesamt vier Mal an Charterrückführungen nach Afghanistan beteiligt. Alle vier Charter wurden dabei von Schweden organisiert und von der europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) koordiniert. Das bedeutet, dass die Kosten bei allen Chartern nach Afghanistan, an denen Österreich beteiligt war, gänzlich von Frontex getragen wurden.“

Wie viele Afghanen abgeschoben wurden, teilte das Ministerium allerding nicht mit; solche Angaben sind schwieriger zu finden. Dem Kurier zufolge hatte das Land im Vorjahr (bis Ende August) ebenfalls nach Angaben aus dem Innenministerium 83 Afghanen in ihr Land und 280 weitere gemäß den Dublin-Regeln in einen anderen EU-Staat abgeschoben. 173 Personen kehrten laut Ministerium „freiwillig“ in ihre Heimat zurück. Nach einem Bericht von Mitte Dezember 2017, der sich ebenfalls auf das Innenministerium bezieht, hatte Österreich bis dahin 107 Afghanen nach Afghanistan abgeschoben.

Ein zweites Gegengutachten

Jetzt im Februar hat im Auftrag der nichtstaatlichen österreichischen Deserteurs- und Flüchtlingsberatung Dr. Stefan Weber, Sachverständiger für Plagiatsprüfung, ein weiteres Gutachten verfasst, nämlich über die „Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ in Mahringers Gutachten.

Er ist zu einem ähnlichen Urteil gelangt wir ich. Weber sagte dem Magazin Profil (12.2.18), Mahringer-Papier habe einen „deutlich nichtwissenschaftlichen Charakter“ und gleiche zuweilen einem „Reisebericht“. Etwa wenn er etwa völlig aus dem Handgelenk feststellt (von seinem durchgehend unkonventionellen Schriftdeutsch einmal abgesehen):

Die langjährige Erfahrung des S[ach]V[erständigen – also ihm selbst] in Afghanistan zeigt, dass die Lebensmittelsicherheit (food saftey [sic]) und die Sicherheit der Lebensmittel (foot [!] defence[?]) für Kabul, Mazar-e Sharif und Herat seit 2004 gegeben ist, wirtschaftlich bedingte Engpässe gibt es nur während des Ramadan und den religiösen Feiertagen.

„Behauptungen [werden] grundsätzlich nicht belegt […]“, schreibt Weber weiter, es sei „unterfüttert mit Fakten und Zahlen unklarer Herkunft“. Es gebe keine Quellengaben und es fehlten „Angaben zur empirischen Methode“. Damit seien im Gutachten „die Datenqualität nicht gegeben ist und die erhobenen Daten nicht repräsentativ“. „Die drei grundlegenden Gütekriterien wissenschaftlichen Arbeitens, 1. Nachvollziehbarkeit (intersubjektive Überprüfbarkeit), 2. Gültigkeit (Validität) und 3. Verlässlichkeit (Reliabilität), [sind] nicht erfüllt.“ Damit sei das Gutachten „als Entscheidungshilfe […] komplett untauglich“.

Der Standard berichtete weiter, dass Mahringer auf eine der Zeitung vorliegende, „19 Punkte umfassende Rückfrage von 2. Februar“ von Gegengutachter Weber bisher (Stand 15.2.18) keine ausreichende Antwort gegeben habe. Profil berichtet, dass sich „die fachkundigen Prüfer, die sich von Mahringers Kenntnissen überzeugten“, bevor er als Sachverständiger vereidigt wurde, „nicht zu erfahren sind“.

Die Kritiker Mahringers haben inzwischen eine Webseite eingerichtet (hier). Dort kann man u.a. Webers Gegengutachten und mein Kommentar, Presseberichte über die Mahringer-Affäre und weiteres Material nachlesen – leider aber aus rechtlichen Gründen nicht Mahringers Gutachten im Original (http://www.fairness-asyl.at/alternativen/) gelesen werden. Dazu mehr im Anhang.

Hier zu einer PDF-Variante des zitierten Berichts aus Profil:

profilArtikel20181202

Feuerholz-Verkäufer, Kabul. Foto: Thomas Ruttig (2014)

 

Anhang

Einige Einzelheiten zur afghanistan-wissenschaftlichen Qualität des Gutachtens Mahringers (aus meinem Kommentar, zum Teil aktualisiert)

  1. Stadtarmut

Der bereits zitierten Samuel Hall-Studie über städtische Armut in den fünf großen urbanen Zentren Afghanistans (Mazar-i-Sharif, Herat, Kandahar, Jalalabad und Kabul) lag die Armutsrate dort zwischen 69% und 85% und damit deutlich über dem landesweiten Durchschnitt von 59 Prozent. Da diese Zahlen sich auf die letzten Wachstumsjahre vor 2014 beziehen, ist dabei noch nicht einmal der darauf gefolgte Einbruch in der Wirtschaftsleistung (Fall der Wachstumsraten von fast 10 auf um 1 Prozent) berücksichtigt, der erwarten lässt, dass Armut sich weiter erhöht hat. Die Studie stellt zudem fest, dass die städtischen Armen in Afghanistan schon bereits damals ärmer wurden: 60 Prozent der befragten Haushalte berichteten von einer Verschlechterung ihrer ökonomischen Situation in den vorangegangenen letzten 12 Monaten; in Herat und Mazar-e Sharif stärker als in Kandahar, Jalalabad und Kabul. Dreiviertel sagen, es liege vor allem an den erhöhten Lebensmittelpreisen. Insbesondere in Kabul und Herat gaben nur 5-6 Prozent der befragten Haushalte an, dass sie eine reguläre regelmäßige Anstellung oder Einkommen haben, während der Rest Tagelöhner, Gelegenheitsarbeiter oder im informellen Gewerbe sind. Nach offiziellen afghanischen Angaben (die wohl oft geschönt sind) lag die Beschäftigungsrate in Mazar-e Sharif 2015 z.B. bei nur 38,3% im Durchschnitt (Männer: 66,1%; Frauen: 10,4%) – definiert als „sechs der letzten zwölf Monate gearbeitet“. Dieser Druck erhöhte sich seit 2016 noch einmal durch die massenhafte Rückkehr bzw Rückführung afghanischer Flüchtlinge aus Pakistan und Iran.

Der soziale Druck auf die Stadtbevölkerung nahm 2016 wegen drei neuer Entwicklungen allerdings noch weiter zu: die Ankunft der beispiellosen Zahl von 652.000 Binnenvertriebenen, die zumeist in die Städte oder deren unmittelbare Umgebung ziehen, sowie von 620.000 Rückkehrern aus Pakistan sowie 427.000 weiteren aus Iran. Bereits 2012 lebte eine Mehrheit der afghanischen Stadtbevölkerung in sogenannten informellen Siedlungen oft in Zelten oder provisorischen Hütten aus Plastikfolie, ohne jegliche Infrastruktur und in einer äußerst prekären Beschäftigungssituation.

Zwiebelverkäufer und Kundin, Kabul. Foto: Thomas Ruttig

  1. Medizinische Basisversorgung

Zu diesem Thema zitiert Mahringer die afghanische Verfassung, derzufolge die medizinische Versorgung für alle Afghanen kostenlos ist. Die medizinische Basisversorgung in Kabul, Herat und Mazar-e Sharif sei „ ausreichend und für jedermann zugänglich“.

Es reicht allerdings nicht aus, die Gesetzeslage darzustellen, die in Afghanistan in vielen Bereichen nicht der Realität entspricht. Gesundheitseinrichtungen sind zwar für alle physisch zugänglich, aber der Zugang wird schon durch die nötigen finanziellen Aufwendungen für viele Afghanen begrenzt.

Medizinische Basisversorgung ist zwar offiziell „kostenlos“, jedoch ist jedermann dort bekannt, dass in staatlichen Gesundheitseinrichtungen regelmäßig inoffizielle „Gebühren“ erhoben werden oder Patienten von den Ärzten an ihre nebenbei betriebenen Privatpraxen „überwiesen“ werden, wo wieder Kosten anfallen. Dasselbe gilt für Behandlungsmaterialien – an denen es im staatlichen System oft mangelt (und die die Ärzte dann „privat“ besorgen müssen) – sowie für verordnete Medikamente. Im letzteren Fall verweisen Ärzte ihre Patienten häufig an ihre ebenfalls parallel betriebenen privaten Apotheken, so dass die im staatlichen System verordneten Medikamente ebenfalls nicht kostenlos bleiben. Staatliche/öffentliche Apotheken sind im Gegensatz zu privaten Apotheken rar und, ebenso wie die staatlichen Krankenhäuser, im Vergleich oft unterversorgt. Es gibt auch keine verlässliche staatliche Kontrolle, die die Qualität der Patientenversorgung oder die Medikamentenqualität überwacht und durchsetzt.

Eine wissenschaftliche Studie, die 2016 in der Fachzeitschrift Globalization and Health veröffentlicht wurde (und die der “Sachverständige” ebenfalls nicht kennt, stellt fest, dass ein „Hauptgrund für finanzielle Hürden für den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen die Dominanz eines unregulierten privaten Gesundheitssektors“ darstellt.

Auch die Qualität der Versorgung ist oft fragwürdig. Die renommierte Nichtregierungsorganisation Ärzte ohne Grenzen berichtete 2014, dass vier von fünf Afghanen es vermeiden, ihre nächstgelegene Gesundheitseinrichtung aufzusuchen, weil sie Probleme mit dem Vorhandensein und der Qualität des Personals, der dort gebotenen Dienstleistungen und der Behandlungen befürchten. Zudem stellt der weit verbreitete Medizintourismus (auch schon oft bei vergleichsweise einfachen Eingriffen) v.a. nach Pakistan und Indien einen Beleg dafür dar, dass die Gesundheitsversorgung in Afghanistan weder quantitativ noch qualitativ ausreichend ist.

Vor allem aber gibt es wegen der sich verschlechternden Sicherheitssituation zunehmend Zugangsprobleme zu Gesundheitseinrichtungen. Laut der staatlichen schwedischen Entwicklungsagentur SIDA lebten Anfang 2016 40 Prozent der Bevölkerung in sogenannten „weißen Gebieten“ völlig ohne Gesundheitsversorgung.

Schild einer Zahnarztklinik in Kabul. Foto: Thomas Ruttig (2009)

3) Lebenshaltungskosten

Die vom Gutachter angegebene Höhe der Lebenshaltungskosten in den drei Städten ist unrealistisch, d.h. zu niedrig. Er gibt auch nicht an, ob sich seine Angaben auf Familien oder Einzelpersonen beziehen und z.B. welcher Standard der Ernährung damit verbunden ist. Auch methodisch sind die Angaben fragwürdig: Wenn man Befragungen durchführt und dann eine mathematisches Mittel bildet, ist es sehr unwahrscheinlich, dass daraus glatte Summen („100 Dollar für Essen“) und dann noch in allen drei Städten gleichartig resultieren (selbst wenn gerundet).

Das trifft noch Stärker auf die Kosten für „Obdach“ (40 Dollar im Monat) zu, die eindeutig unter den realen Kosten liegen, zumindest für einen normalen, menschenwürdigen Standard der Unterkunft. AAN hat im Mai 2017 aus Dschalalabad, der fünftgrößten Stadt des Landes, berichtet, dass dort ein traditionelles Haus mit vier Räumen nicht unter 115 US-Dollar im Monat vermietet wurde. Das würde – bei Aufteilung der Kosten auf mehrere Familien, was oft der Fall ist – die Kosten zwar in die vom Gutachter angegebene Größenordnung rücken, allerdings dazu führen, dass 6-8 Personen in einem Zimmer leben müssten (bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 7,4 Personen).

(Sehr) kleine Einkommen: Friseur“salon“ in Kabul. Foto: Thomas Ruttig

4) Wohnraum

Hier schreibt Mahringer:

Wohnraum ist in jeder der drei Städten [sic] – Kabul, Herat oder Mazar-e Sharif – ausreichend vorhanden; zu mieten ist einfach. Es gibt ein Angebot für alle Lagen.

Der Gutachter verlässt sich hierbei s offenbar ausschließlich auf die Aussagen von 15 befragten Wohnungsvermittlungsfirmen (die ebenfalls nicht gelistet oder spezifiziert werden).

Schon anhand der Informationen, die das Gutachten selbst enthält, ist es logisch nicht nachvollziehbar, wie in einer Großstadt wie Kabul, die innerhalb von einigen Jahrzehnten von 400.000 Einwohnern auf 4-7 Millionen Einwohner angewachsen ist und die laut den eigenen Ausführungen des Gutachters mit ähnlichen Problemen „wie andere, schnellwachsende Mega Cities“ zu kämpfen hat, ohne Differenzierung festgestellt werden kann, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist. Laut AIHRC (Afghanistan Independent Human Rights Commission) haben die meisten Städte in Afghanistan in den letzten Jahren einen dramatischen Bevölkerungsanstieg erlebt, weswegen es zunehmend schwieriger wird, dort eine Unterkunft zu finden. Nicht zuletzt deshalb kam es zu einem bemerkenswerten Anstieg bei den Preisen am Wohnungsmarkt, inklusive Mietpreise.

IOM geht von monatlichen Mietkosten für ein Apartment in Kabul von 400 USD bis 600 US-Dollar aus. Hinzu kommen Lebenshaltungskosten von 500 USD pro Monat sowie Betriebs- und Nebenkosten wie Wasser und Strom von mehr als 40 USD pro Monat. Laut IOM handelt es sich hierbei um Mindestkosten, die abhängig vom Verbrauch auch höher sein können. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Jahreseinkommen von 1740 USD, also einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 145 USD, zeigt sich die offensichtliche Diskrepanz zwischen möglicherweise vorhandenem Wohnraum und vorhandenem leistbarem Wohnraum.

Wie bereits hinsichtlich der Versorgung mit Nahrungsmittel ausgeführt, kann ausschließlich aufgrund der reinen Verfügbarkeit von Wohnraum keine fundierte Schlussfolgerung dahingehend getroffen werden, ob Wohnraum auch erschwinglich ist.

Sowjetischer Wohnblock im Industrievort Kod-e Barq, Mazar-e Sharif. Foto: Thomas Ruttig (2005)

5) Nahrungsmittelversorgung

Neben den bereits o.g. Darstellungen zur Verfügbarkeit von Lebensmitteln legt Mahringer einen Erntekalender vor, dessen Angaben ebenfalls nichts mit einer Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln zu tun haben. Ein solcher Kalender zeigt lediglich „die Zeiten im Jahr, wann bestimmte Kulturen geerntet werden. Er zeigt jedoch nicht an, ob bestimmte Kulturen tatsächlich angebaut wurden oder nicht, ganz abgesehen davon, ob sie geerntet und auf den Markt gebracht wurden.

Hammelfleisch gibt es – aber wie teuer ist er gerade? Viehmarkt am Rand von Kabul. Foto: Thomas Ruttig (2005)

6) Trinkwasserversorgung

Hier schreibt Mahringer:

Die Wasserversorgung ist in allen drei Städten gegeben. Wasser ist das ganze Jahr ausreichend vorhanden. In Kabul haben die neu gebauten Häuser in der Mehrheit einen Wasseranschluss. Die Behausungen von vielen Zugezogenen verfügen über keinen direkten Wasseranschluss (…). Für Kabul gibt es in der Umgebung genug hochwertiges Trinkwasser (um 2005[!] haben auch die Wiener Wasserwerke Hilfe angeboten), die Problematik liegt in dem Transport des Wassers nach Kabul.

Dies stellt erneut alles eine rein quantitative Behauptung dar, die nichts über die Qualität und Zumutbarkeit der Versorgung (Wasserqualität) aussagt. In keiner der drei betrachteten Städte existiert über einige Innenstadtbereiche hinaus ein funktionierendes Abwassersystem. Außerdem beschränkt sich Mahringers Antwort offensichtlich auf Kabul. Aussagen zu Mazar und Herat werden nicht getroffen.

Die Afghanische Unabhängige Menschenrechtskommission (AIHRC) stellt in einem Bericht von 2015 fest (den Mahringer nicht zur Kenntnis nimmt), dass infolge des massiven Bevölkerungszuwachsen in den Ballungszentren, insbesondere in der Hauptstadt Kabul, des Fehlens eines funktionierenden Abwassersystems, unsachgemäßer Wassernutzung, Versäumnisse der Behörden u.a. hinsichtlich des Umweltschutzes, ohne Genehmigung erbauter Häuser und der steigenden Anzahl als hygienisch unsicher zu bezeichnender Brunnen dazu geführt hat, dass immer mehr Afghanen auf verunreinigtes Wasser zurückgreifen müssen und in der Folge der ernsthaften Gefahr der Ansteckung mit mitunter lebensbedrohlichen Erkrankungen ausgesetzt sind.

Eine in diesem Bereich tätige große Nichtregierungsorganisation berichtete 2016, dass „in großen Städten Krankenhäuser ihren Abfall vergraben. Medizinischer Abfall kann Gifte und infektiöse Bestandteile enthalten, die mit der Zeit in das Grundwasser einsickern“. Auch Samuel Hall spricht von einem steigenden Risiko der Kontamination des Grundwassers. Laut einem Mitarbeiter des Ministry of Mines, der als Head of Hydrogeology tätig ist und im AIHRC-Bericht zitiert wird, greifen 70 Prozent der Bevölkerung in Kabul für ihre Wasserversorgung auf offene Brunnen und handgepumptes Wasser zurück, dessen Qualität nicht gesichert ist, zumal sie sich oft in unmittelbarer Nähe von Abwasseranlagen befinden.

Mahringer erklärt nicht, was er mit „neugebauten Häusern“ meint. Während es zwar in Kabul (weniger in Herat und Mazar) neue, modernere Apartmentblocks gibt, die an eine zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen sind (viele dieser neuen Wohnanlagen sind sogenannte Gated Communities, so dass Außenstehende keinen Zugang zu ihnen haben), leben die Mehrheit der „Zugezogenen“ nach wie vor in „informellen“ Siedlungen (unbeschönigt würde man sie als Slums bezeichnen), die kaum über Infrastruktur verfügen. Aber auch die Trinkwasserqualität in den Neubauten dürfte problematisch sein. Mitte letzten Jahres zitierten afghanische Medien eine Studie der Nationalen Umweltschutzagentur (NEPA), dass über 70 Prozent des Kabuler Grundwassers gesundheitsschädlich seien. NEPA-Planungschef Kazim Humayon wurde mit den Worten zitiert: “Die Menschen trinken dieses Wasser, weil sie keine andere Option haben.”

In Herat z.B. gibt es drei Systeme der Wasserversorgung: ein staatlich gemanagtes Leitungssystem in Teilen des Stadtzentrums sowie private und gemeinschaftlich (über die Community Development Councils) organisierte Verteilungssysteme in den neuen Wohngebieten, den sog. Schahraks. Einige haben Leitungssysteme angelegt, andere funktionieren mit Tankwagen, aber die meisten Einwohner nutzen wohl immer noch Brunnen und Pumpen. Dadurch divergieren sowohl die Verlässlichkeit der Versorgung als auch die Wasserqualität je nach Gebiet. Vor allem bei den CDC-Systemen gibt es Mängel beim Management, die sich wiederum auf die Trinkwasserqualität auswirken.

Etwa zur gleichen Zeit zitierte BBC Persisch Kabuler Ärzte, dass 70 Prozent ihrer Patienten wegen verschmutzten Wassers krank seien. Das CIA World Factbook führt als häufigste von kontaminiertem Wasser oder Nahrungsmitteln verursachte Krankheiten bakteriellen Durchfall, Hepatitis A und Typhus an. Auch hier wirkt sich beim (fehlenden) Zugang zu sicherem Trinkwasser der Kostenfaktor aus: Gerade die Ärmsten können sich in Flaschen abgefülltes Wasser nicht leisten.

Sommer am Kabul-Fluss. Foto: Thomas Ruttig

7) Bildungswesen 

Zum afghanischen Bildungswesen hat der „Sachverständige“ ganze vier Zeilen zu bieten – einschließlich der hier völlig irrelevanten Feststellung, dass es „sehr einfach und übersichtlich strukturiert“ sei, ohne weitere Analyse sowie schon einschließlich der Schlussfolgerung:

In Kabul, Herat und Mazar-e Sharif gibt es ausreichen [sic] Schulen für die verschiedenen Ausbildungsstufen und das Schulwesen wird durchwegs als befriedigend bezeichnet.

Afghanistan hat eine Schulpflicht nur bis einschließlich der Sekundarstufe, die offiziell kostenlos ist, aber häufig nicht mehr als funktionelle Analphabeten hervorbringt. Afghanistan Vizebildungsminister Patman sagte Ende 2012: „Wir können nicht akzeptieren, dass (…) es Schüler gibt, die nach Jahren in der Schule nicht lesen und schreiben können.“ Eine der Ursachen dafür ist, dass (Stand 2015) dem damaligen Minister zufolge die Hälfte aller Lehrer die eigentlich erforderliche Qualifikation fehlte. Bei einem Inspektionsbesuch in 25 Herater Schulen (davon 10 in der Provinzhauptstadt) registrierten US-Geldgeber z.T. hohe Abwesenheitsrate (im Vergleich mit der offiziellen Einschulungsrate).

Die (Provinz?) Kabul verzeichnet laut UNESCO (2017) landesweit die niedrigsten Analphabetenraten, mit 32 Prozent bei den Männern und 65,3 Prozent bei den Frauen. (Auch diesen Bericht berücksichtigt Mahringer nicht). Die afghanische Regierung gibt für Mazar-e Sharif an, dass 24,5% der Männer und 41,6% der Frauen nicht lesen und schreiben könnten – bei einem durchschnittlichen Schulbesuch von 3,6 Jahren in der Provinz Balkh. Für die Provinz Herat lauten die gleichen Angaben der Weltbank (2016): 31,6 Prozent Alphabetisierungsrate (26,0% bei Frauen), bei 2,3 Jahren durchschnittlichen Schulbesuchs.

Obwohl offiziell kostenlos, müssen Eltern oft inoffizielles „Schulgeld“ oder Bestechungsgelder zahlen, damit die Kinder durch Prüfungen kommen (siehe hier); auch für die vorgeschriebenen Schuluniformen muss Geld aufgewendet werden.

Unter Lehrern gibt es hohe Abwesenheitsraten, da sie oft Zweit- und Drittjobs haben, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können; sie gehören immer noch zu den am schlechtesten bezahlten Berufsgruppen. Die bereits zitierte Studie von Samuel Hall zeigt auf, dass nur zwischen 70 und 79% der städtischen Haushalte alle ihre Kinder in die Schule schicken. Das bedeutet auch, dass viele Kinder stattdessen arbeiten müssen.

Pause bei der Kinderarbeit an der Tankstelle – aber eigentlich sollte er in der Schule sein. Kabul 2005. Foto: Thomas Ruttig

8) Verdienstmöglichkeiten

Mahringer geht in seinem Gutachten nur auf abstrakte Verdienstmöglichkeiten ein, listet aber keine konkret erzielbaren Einkommen auf. Man kann aber nur konkret erzielbare Einkommen mit den Lebenshaltungskosten in Verhältnis setzen.

Auch seine Aussage, das Qualifikationsniveau habe „keine Auswirkung auf die [Verdienst]Möglichkeiten“, ist falsch, weil zu pauschal, sowohl für Rückkehrer als auch für afghanische Arbeitssuchende generell. Auch ein Provinzprofil offizieller Regierungsstellen für Balkh (von Mahringer nicht zur Kenntnis genommen) zeigt das: dort liegt die Beschäftigungsrate von Alphabeten deutlich höher als bei Analphabeten (auch in fast allen ländlichen Distrikten), in der Stadt Mazar-e Sharif sogar um etwa ein Viertel.

(Sehr) kleine Verdienstmöglichkeiten (2): Fahrradreparatur in Kabul. Foto: Thomas Ruttig (2014)

9) Verfügbarkeit von Hilfe

Hier hat der „Sachverständige“ einfach eine seitenlange Liste von Namen, Adressen und Links von UN-, nichtstaatlichen und anderen Organisationen sowie afghanischen Medien in sein Papier aufgenommen. Dies sagt nicht mehr aus, als dass diese präsent sind, d.h. nichts über die Resultate oder Effektivität ihrer Tätigkeit, ihre Zugänglichkeit für Rückkehrer oder und ihre Auswirkung auf die Lebenssituation der afghanischen Bevölkerungen in den hier betrachteten urbanen Zentren.

 

Hier weitere Berichte, die Informationen zur Alltagssituation in afghanischen Großstädten enthalten und oben z.T. zitiert wurden:

Samuel Hall/DRC/People in Need (Jan 2014), Urban Poverty Report: A Study of Poverty, Food Insecurity and Resilience in Afghan Cities

Fabrizio Foschini/USIP (Apr 2017), Kabul and the Challenge of Dwindling Foreign Aid

EASO (Aug. 2017): Key socio-economic indicators, state protec on, and mobility in Kabul City, Mazar-e Sharif, and Herat City

Österr. Rotes Kreuz/ACCORD (Mai 2016): Afghanistan. Expertengespräch mit Thomas Ruttig und Michael Daxner, 26.6.2016

Schweizer Staatssekretariat für Migration (Apr 2017): Notiz Afghanistan: Alltag in Kabul, Referat von Thomas Ruttig (Afghanistan Analysts Network) am 12. April 2017

Nichtmechanisierte Landwirtschaft in Afghanistan: Feld außerhalb von Mazar. Foto: Thomas Ruttig (2005)