Schlagwörter

, , , , ,

Wie verschiedene deutsche Medien berichten, darunter die Zeit, ist gersten (20.2.18) der zehnte deutsche Abschiebeflug mit 14 abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan von München nach Kabul gestartet. Der vom Bundesinnenministerium organisierte Sammelcharter hob um 19.40 Uhr ab, wie das bayerische Innenministerium mitteilte. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks standen ursprünglich 58 Asylbewerber auf einer längeren Liste, aus der gewöhnlich ausgewählt wird.

[Aktualisierung 21.2.18, 9.00 Uhr: Der Flug traf um ca 10.50 Uhr Ortszeit in Kabul ein. Es war nicht klar, ob alle 14 Abgeschobenen an Bord waren oder jemand nach einer etwaigen Eilentscheidung wieder nach Deutschland zurückgebracht wurde. Einer der Passagiere wurde von mehreren afghanischen Polizisten aus dem Flughafenterminal hinauseskortiert. Der Flug war zunächst in Tbilissi (Georgien) zwischengelandet, war in der afghanischen Hauptstadt zu erfahren. Dort wurde offenbar der Ausgang letzter Eilverfahren abgewartet.

Nachtrag 21.2.18, 14.00 Uhr: Diese Annahme hat sich inzwischen bewahrheitet, wie AFP meldet:

Einer der Afghanen legte über eine Anwältin Eilklage in Karlsruhe gegen die Abschiebung ein. Das Flugzeug war zu diesem Zeitpunkt bereits in der Luft. Eine Kammer des Gerichts entschied den Fall noch in der Nacht und vor der Landung des Flugzeugs in Kabul. Der Beschluss der Verfassungshüter soll am Mittwochnachmittag veröffentlicht werden [was bisher noch nicht geschah – außer über die kurze AFP–Meldung – nächster Absatz].

Nachtrag 21.2.18, 18.45 Uhr

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts entschied den Fall noch in der Nacht und lehnte den Eilantrag ab, berichtete AFP inzwischen.

Nachtrag 21.2.18, 18.30 Uhr: Wie solche Einanträge am Bundesverfassungsgericht entschieden werden, erklärt Christian Rath in der Legal Tribune Online (hier).

 

Auf der Webseite des evangelischen Magazins Chrismon schob der Bayerische Flüchtlingsrat noch ein harsche Kritik nach:

Der Flüchtlingsrat erklärte, Rechtsstaatlichkeit zeige sich „gerade im Umgang mit schutzsuchenden Menschen“. Das bayerische Vorgehen, Afghanen in Abschiebehaft zu nehmen, sei in mindestens zwei Fällen schon von den zuständigen Verwaltungsgerichten als rechtswidrig eingestuft worden. Auch sei mindestens eine Person abgeschoben worden, die zu keiner der Personengruppe gehört, die abgeschoben werden dürfen. Das Innenministerium beweise eine „kaum zu überbietende Kreativität“ bei der Definition dieser Gruppen. Schon wer mit einem falschen Pass einreise und wegen Urkundenfälschung verurteilt werde, zähle demzufolge als Straftäter.

Auch die bayerische Definition von „hartnäckiger Identitätsverweigerer“ sei nicht nachvollziehbar. Dazu zählen laut Flüchtlingsrat schon Geflüchtete, die ein Mal der Aufforderung einer Ausländerbehörde, ihren Pass vorzulegen, nicht nachgekommen seien – auch, wenn die Identität mittlerweile längst geklärt worden sei und ein Pass vorliege.

Der Berliner Tagesspiegel schrieb zu diesem Thema:

Zu den gestrigen Abschiebungen hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gesagt (…:) „Wir verlangen sicher nichts Unmögliches von den Betroffenen“. „Afghanische Pässe oder ‚Tazkiras‘ können ohne Weiteres von Deutschland aus, beispielsweise über die afghanischen Generalkonsulate, beantragt werden. Die Praxis in den Ausländerbehörden zeigt uns tagtäglich, dass dies funktioniert.“ Die Tazkira dient afghanischen Staatsangehörigen häufig als Ersatz für eine Geburtsurkunde oder einen Identitätsnachweis.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken, widerspricht: Die Ausstellung von Tazkiras sei von der Botschaft erheblich erschwert worden. „Ohne Angehörige, die in Kabul vorsprechen, geht gar nichts. Das könnte auch Herrmann mit einem einfachen Anruf bei der afghanischen Botschaft herausfinden“, sagte Jelpke dem Tagesspiegel am Mittwoch. „Wenn Herrmann also den Schutzsuchenden Mitwirkungsverweigerung vorwirft, ist das nicht nur brandgefährliche Augenwischerei. Er entpuppt sich selbst als hartnäckiger Realitätsverweigerer.“]

 

Laut Münchner Merkur hielten sich von den 14 Abgeschobenen 10 zuletzt in Bayern auf. Aus welchen Bundesländern die übrigen stammen, ging aus der Mitteilung nicht hervor.

Sechs der Abgeschobenen seien Straftäter, die unter anderem wegen unerlaubten Drogenbesitzes, Körperverletzung und Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt worden seien, teilte das Ministerium mit. Drei Männer hätten ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigert. Ein weiterer sei als sogenannter Gefährder eingestuft worden. (Das scheint sich nur auf die zehn aus Bayern Abgeschobenen zu beziehen. Der Status der verbleibenden vier ist unklar.) Als solche versteht die Bundesregierung Personen, bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden – etwa terroristische Straftaten.

[Aktualisierung 21.2.18, 10.30 Uhr: n-tv berichtete jetzt, dass sich an der Rückführungsmaßnahme auch Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt beteiligt hätten. Insgesamt habe es sich um zehn Straftäter, drei Männer, die „hartnäckig eine Mitwirkung an der Identitätsfeststellung“ verweigert hätten, sowie einen Gefährder gehandelt. Die bayerische Landesregierung hatte schon am Dienstagabend mitgeteilt, dass der Gefährder so eingeordnet worden sei, weil er „sich selbst schwerer Straftaten im Heimatland bezichtigt“ habe. Details gab es dazu nicht.

Auf dem Flug seien außerdem 43 Beamten der Bundespolizei, ein Arzt und ein Dolmetscher dabei gewesen.]

Damit erhöht sich die Zahl der seit Dezember 2016 von Bund und Ländern abgeschobenen Afghanen auf 188.

 

Anti-Abschiebeprotest in Hamburg Mitte Februar 2018. Bildschirmfoto: Flüchtlingsforum HL/Twitter

Der Bayerische Flüchtlingsrat äußerte sich „empört darüber, wie Bayerns Regierung sich gewissenlos über Vereinbarungen der Bundesregierung hinwegsetzt.“ Zu den Abgeschobenen habe auch ein junger Mann gehört, der noch als Minderjähriger vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angehört wurde. Nach der Ablehnung seines Antrags sei er – noch bevor sein Fall erneut geprüft werden konnte – nach Frankreich geflüchtet, dort in Haft genommen worden und zurück in Deutschland direkt in Abschiebehaft gekommen. Laut dem Flüchtlingsrat sei der junge Mann „kein Straftäter oder Identitätstäuscher, sondern lediglich ein junger Mann, der sich durch einen schlechten Bundesamtsbescheid in Panik versetzen ließ und nach Frankreich ging, statt seine Klage gegen den Bescheid abzuwarten“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Hier zu weiteren (früheren) Informationen zu diesem Flug.

Und hier eine dpa-Geschichte aus dem Dezember 2017 – Mitarbeiter der Agentur haben drei junge Männer nach der Abschiebung in Afghanistan ein Jahr lang begleitet.