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Für heute abend ist wohl die zwölfte deutsche Abschiebeflug nach Afghanistan geplant. Aus diesem Anlass das folgende, eine beträchtlich erweiterte Fassung meines Artikels, der heute (24.2.18) in der taz erschien und dort bereits online (hier) am 23.4.18 erschien.

„Kabul für Abschiebungen zu unsicher“ – Klendungsstücke von opfern des Kabuler Anschlags am 22.4.18. Foto: 1TV

 

Französisches Asylgericht und UNHCR: „Kabul für Abschiebungen zu gefährlich“/Anschläge gegen Wahlbüros

Ein richtungweisendes Gerichtsurteil in Frankreich und eine neue Einschätzung durch UN-Flüchtlingshilfswerk werfen vor der heute anstehenden zwölften deutschen Sammelabschiebung nach Afghanistan neues Licht auf die Tatsache, dass selbst der Ankunftsort – die afghanische Hauptstadt Kabul – für Abschiebungen zu unsicher ist. Die deutsche Bundesregierung hält bisher die Lage dort für „ausreichend stabil“ für Abschiebungen.

Leider wurde beides, außer in österreichischen Medien, im deutschsprachigen Raum bisher nicht berichtet. Das sei hier nachgeholt.

Am 12.3.18 erklärte Aurvasi Patel, Vizechefin des UNHCR in Kabul bei einem Vortrag in der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und die Vereinten Nationen in Wien „vor einem Publikum aus Asylbehördenvertretern, mit Asylfragen beschäftigten Richtern des Bundesverwaltungsgerichts“ u.a. laut österreichischen Medien, die Sicherheitslage habe sich im gesamten Land so massiv weiter verschlechtert, dass sie Abschiebungen zurzeit nicht zulasse und man keine Afghanen zurückschicken solle.

[Aktualisierung 24.4.18, 13.25 Uhr:

Wie eine Zuhörerin per Twitter mitteilte, wies Patel auch das Argument einer sogenannten Binnenfluchtalternative zurück: „Heute kann ich ihnen – Hand auf dem Herzen – mitteilen, dass es nirgendwo in Afghanistan eine Fluchtalternatve gibt.“]

[Aktualisierung 24.4.18, 17.10 Uhr:

Und hier der Link zur Präsentation A. Patels bei ecoi (European Country of Origin Information Network).]

Zudem wurde erst jetzt ein richtungsweisendes Urteil des Cour nationale du droit d’asile (CNDA), des Asylberufungsgerichts in Paris, vom März bekannt geworden, dass einem 27-jährigen Afghanen nach Ablehnung seines Erstantrags subsidiären Schutz gewährte.

Der österreichische Standard berichtete schon am 6.4.18 über einen „richtungsweisenden Spruch“ des Cour nationale du droit d’asile (CNDA) – des Asylberufungsgerichts in Paris – vom 9.3.18. Dort war M.H., ein 27-jähriger Afghane, gegen die vorherige Ablehnung seines Asylantrags in Berufung gegangen. Ihm gewährte das CNDA nun mit dem Argument subsidiären Schutz., dass ihm in Kabul ganz aktuell und „schon aufgrund seiner Anwesenheit im Gebiet dieser Stadt“ schwerwiegende Gefahr drohe. Als Beleg führt das Gericht „blutige Anschläge“ an, die zeitnah, also im laufenden Jahr, stattfanden. Es bezeichnete die afghanische Hauptstadt als Ort „hochintensiver blinder Gewalt“. (Link zum Urteil hier.)

Laut diesem Medienbericht wurden danach in Frankreich die Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Gegen das Urteil, so der Standard, könne aber vor dem Conseil d’Etat, dem obersten französischen Verwaltungsgericht, noch Einspruch eingelegt werden.

Dass die Sicherheitslage gerade in Kabul äußerst gefährlich ist, erwies sich auch am Sonntag wieder, als sich ein Selbstmordattentäter an einer Warteschlange vor einem Wählerregistrierungsbüro im Westkabuler, meist von Schiiten bewohnten Stadtteil Dascht-e Bartschi in die Luft sprengte (Medienbericht hier). Dabei starben 57 Menschen – nach afghanischen Regierungsangaben alles Zivilisten und darunter fünf Kinder, die ihre Eltern begleitet hatten – und 119 wurden verletzt. Mindestens zehn von ihnen schweben in Lebensgefahr. Der Islamische Staat bekannt sich zu dem Anschlag. Kabul war aber nicht der einzige Schauplatz von Gewalt gegen Wahlinstitutionen. Ebenfalls am Sonntag explodierte vor einem Wählerregistrierungsbüro in Pul-e Chumri, der Hauptstadt der Provinz Baghlan, ein Sprengsatz, tötete sechs Menschen und verletzte fünf, alle aus einer Familie. Am Freitag hatten Unbekannte ein Wählerregistrierungsbüro in Qala-je Nau, Provinzhauptstadt of Badghis, angegriffen und eines Polizisten, der dort Wache stand, getötet. Am Donnerstag passierte ähnliches vor einem Wählerregistrierungsbüro in Dschalalabad; zwei Polizisten kamen um. Am Dienstag letzter Woche kidnappten Angreifer in Tschaghtscharan (manchmal als Firuskohi bezeichnet), der Hauptstadt der Provinz Ghor, drei Mitarbeiter der Wahlkommission und zwei Polizisten und verbrannten Wahlmaterial. Die Entführten wurden inzwischen freigelassen.

Im übrigen hatte schon im Januar laut Standard vom 18.1.18 Khojesta Fana Ebrahimkhel, neue afghanische Botschafterin in Wien, erklärt, sie wolle sich für den Stopp von Zwangsabschiebungen abgelehnter afghanischer Asylwerber einsetzen.

Die Autorin des Standard-Artikels kommentiert:

[Das] jüngst veröffentlichtes Urteil […] gilt in Frankreich als richtungsweisend. Seine Begründung ist auch über die französischen Grenzen hinaus von Interesse. […Denn:] Mit der Einschätzung Kabuls als Ort „hochintensiver blinder Gewalt“ widerspricht die französische CNDA der Argumentation österreichischer und deutscher Asylberufungssenate, die Abschiebungen genau dorthin als zumutbar erachten. Auf Grundlage von Berichten aus früheren Jahren wird die afghanische Hauptstadt hier für junge Männer als sichere innerstaatliche Fluchtalternative angesehen – in die heuer aus Österreich laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) forciert abgeschoben werden soll.

Der Kurier fügte hinzu, Österreichs Innenministerium habe sich „normalerweise“ bei Abschiebungen stets an die Empfehlungen des UNHCR gehalten – „das sieht man auch an den Rückführungen: In den Jahren 2014, 2015 und 2016 schickte man gerade mal eine Person retour, 2017 – nachdem das UNHCR eine positivere Einschätzung veröffentlichte – waren es 466 Personen, die zwangsweise zurückgeschickt wurden.“ Und: „Wenn die Sicherheitslage im jeweiligen Herkunftsland zu schlecht ist, können auch rechtskräftig verurteilte Asylwerber nicht einfach zurückgeschickt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.“

Die Kurier-Einschätzung hat sich dann aber doch nicht bewahrheitet: Österreich hatte am 9.4.18 (Ankunft am 10.4.18) erneut mit Hilfe eines gemeinsamen Abschiebefluges mit Schweden 17 abgelehnte afghanische Asylbewerber nach Kabul verbracht. Aus Schweden waren zehn Afghanen an Bord, wie aus AAN vorliegenden UN-Angaben aus Kabul hervorgeht. Nach Angaben der NRO AMASO aus Kabul könnten aber auch einige „freiwillige“ Rückkehrer aus Schweden auf dem Flug gewesen sein. AMASO, eine der wenigen unabhängigen Organisationen, die sich vor Ort um Rückkehrer kümmern, sprach hingegen von 19 Abgeschobenen aus Österreich.

Dem Standard zufolge wurde der Flug ab Göteborg von Schweden initiiert und von der EU-Grenzsicherungsagentur Frontex abgewickelt. Dem Kurier zufolge nutzt Österreich Restplätze in bewachten schwedischen Charter-Maschinen nach Kabul. Nach Informationen aus Flüchtlingskreisen wurde der Flug von der Gesellschaft Titan Airways durchgeführt. Es könnten sich nach Informationen von AMASO in Kabul auch „freiwillige“ Rückkehrer aus Schweden an Bord befunden haben.

Zuvor hatten österreichischen Medien berichtet, es seien „bundesweit großflächige Festnahmen rechtskräftig negativ beschiedener afghanischer Flüchtlinge zu erwarten, um diese nach Afghanistan abzuschieben. Insgesamt gebe es bis zu 400 Festnahmeaufträge.“ In der Stadt Mödling in Niederösterreich hätten unter Afghanen bereits zu Ostern mehrere Razzien stattgefunden. In Oberösterreich wurde am Mittwoch ein Afghane sogar aus einer Berufsschule geholt und abgeführt, so der Kurier.

Dem Kurier zufolge leben in Österreich laut Statistik Austria insgesamt „rund 45.700 Afghanen. Die Zahl der Asylanträge ist mittlerweile auf einem normalen Niveau wie vor der Flüchtlingswelle – knapp 3700 Anträge gab es im Vorjahr, 2015 waren es noch 25.600 gewesen. Etwas mehr als die Hälfte davon werden derzeit abgewiesen.“ Der Hilfsorganisation „Border Crossing Spielfeld“ zufolge schiebt Österreich auch weiterhin afghanische Dublin-Fälle z.B. nach Kroatien ab, etwa im März zwei afghanische Mütter mit ihren drei Kindern im Alter von 4, 8 und 11 Jahren nach zwei Jahren in Österreich aus Graz nach Zagreb. Grünen-Politiker erklärten dazu: „Das Ausmaß an Rechtsverletzungen im Zuge von angeblichen Dublin-Rückführungen hat mittlerweile ein skandalöses Ausmaß erreicht. Hier ist der Innenminister gefordert, den Rechtsstaat wieder herzustellen.“

In Schweden kam es nach dieser Abschiebung zu einem Ausbruch aus einem Abschiebehaftzentrum bei Göteborg. Daran waren 14 Flüchtlinge beteiligt, zehn von ihnen Afghanen. Aus dieser Einrichtung waren sechs Afghanen mit dem letzten Abschiebeflug deportiert worden, trotz eines Hungerstreiks von 30 Afghanen.

Aus den UN-Angaben geht weiter hervor, dass am 5.4.18 auch drei aus Finnland abgeschobene Afghanen in Kabul eintrafen. Die in Kabul ansässige Hilfsorganisation AMASO berichtete am 10.4.18 über die sozialen Medien, dass Dänemark eine sechsköpfige afghanische Familie über Dubai (also wohl mit Linienflügen) nach Kabul abgeschoben habe. Dabei habe die Polizei Gewalt angewendet und der 63jährigen Mutter die Hand gebrochen.

Auch die Türkei hat im April begonnen, größere Zahlen afghanischer Flüchtlinge nach Afghanistan zu deportieren, nachdem im ersten Quartal 2018 eine große Zahl von Afghanen von Iran aus in das Land gekommen waren. Reuters z.B. verwendete die Zahl von 27.000; eine andere Quelle nannte eine niedrige, aber genaue Zahl: 17.849. Am 11.4.18 hatte die türkische Nachrichtenagentur Haberturk unter Berufung auf Zahlen aus einem türkischen Kabinettmeeting berichtet, dies sei eine Steigerung von 400 Prozent in gegenüber dem gleichen Zeitraum 2017. Die Zunahme sei laut Reuters durch Berichte ausgelöst worden, die Türkei plane, ihre Grenze mit Iran durch eine Mauer (oder einen Zaun) zu sichern.

Die afghanische Nachrichtenagentur Pajhwok sprach von „kürzlich“ 6846 aus der Türkei abgeschobenen Afghanen auf neun Charterflügen sowie der zusätzlichen Nutzung von Linienflügen. Die erste Gruppe von über 200 Afghanen sei am 8.4.18 mit einem Charterflug aus Erzurum in Kabul eingetroffen. Infomigrant berichtete, es habe sich um 227 Afghanen gehandelt, die von einer afghanischen Airline transportiert wurden. Der türkischen Nachrichtenagentur Dogan zufolge seien 691 Afghanen in der der damaligen Woche zur Abschiebung vorgesehen gewesen. Lokale Migrationsbehörden hätten angekündigt, alle 3000 Afghanen, die sich gegenwärtig in der osttürkischen Stadt Erzurum aufhielten, sollten abgeschoben werden. Afghanische Offizielle hätten von freiwilliger Rückkehr gesprochen.

Reuters berichtete am 19.4.18, in der Vorwoche seien 591 Afghanen, vor allem junge Männer, aus der Türkei mit Charterflügen nach Kabul gebracht worden. “In demselben Gebäude, wo sie außerhalb Erzurums festgehalten worden waren, und das mit hohen grünen Zäunen umgeben ist, warten hunderte weitere auf ihr Schicksal.” Die Pajhwok-Zahl von fast 7000 könnte sich also auf die Gesamtzahl der in der Türkei für die Abschiebung vorgesehenen Afghanen beziehen. Das Rückführungsabkommen sei beim Kabul-Besuch des türkischen Premierministers Binali Yıldırım Anfang Aprilzustande gekommen: die afghanische Vizeflüchtlingsministerin reiste ebenfalls vergangene Woche in die Türkei.

Seit Dezember 2016 hat Deutschland 198 Afghanen nach Kabul abgeschoben.