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Eine Rückkehr

Die gute Nachricht/Teil 2 zuerst: Der widerrechtlich abgeschobene Afghane Nasibullah S. ist nun tatsächlich wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Nach einem NDR-Bericht meldete er sich am Montagnachmittag (13.8.18) in der Gemeinschaftsunterkunft in Neubrandenburg, in der er bis zu seiner Abschiebung gewohnt hatte. Morgen (am 14.8.) soll er sich nach einer Fristverlängerung für die Rückmeldung bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte melden.

Er war am Sonntag in Berlin-Tegel gelandet – nachdem er am 3.7.18 trotz laufenden Verfahrens auf den berühmt-berüchtigten 69er-Flug nach Kabul gesetzt worden war. (Teil 1 zu seiner Rückkehr hier.)

[Aktualisierung 14.8.18, 13.40 Uhr:

Inzwischen haben Unterstützer über ein Kirchenasyl auch eine Duldung für den Afghanen Danial in Bayern erzwungen:

Der junge Afghane aus Neuenmarkt im Landkreis Kulmbach hat eine sogenannte Ermessensduldung bekommen. Das teilt die Kirchengemeinde in Bayreuth mit, in der Danial zuletzt wochenlang im Kirchenasyl war. Mit dieser Ermessensduldung kann Danial zurück zu seiner Familie und ab September seine Ausbildung fortsetzen und abschließen. Wenn er anschließend einen Job bekommt, besteht auch die Möglichkeit einer weiteren Aufenthaltserlaubnis, heißt es. Am 4. Juli hätte Danial aus der Schule abgeholt und nach Afghanistan abgeschoben werden sollen, er war aber krank bei seiner Freundin zu Hause. Daraufhin hatte er Zuflucht im Kirchenasyl in Bayreuth gesucht. Gegen seine drohende Abschiebung hatte es heftigen Protest aus der Bevölkerung gegeben. Eine Onlinepetition für ein Bleiberecht von Danial haben 55:000 Menschen unterzeichnet. (mehr hier)]

 

Abschiebeflug Nr. 15: Brandenburg mit dabei

Für morgen abend (14.8.) ist, wie hier schon vermeldet, der 15. deutsche Sammelabschiebeflug nach Kabul seit Dezember 2016 geplant. Im Vorfeld wurde bekannt, dass sich im Land Brandenburg – wie die Grünen es heute in einer Pressemitteilung formulierten – eine „Kehrtwende in der brandenburgischen Asylpolitik“ vollzieht und das Land sich wieder an Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteilige (Gesamttext unten).

Das Land, heißt es darin weiter, wolle mit dem bevorstehenden Flug „nach Informationen des Flüchtlingsrats Brandenburg zwei Geflüchtete von Brandenburg aus nach Afghanistan“ abschieben.

Einen der beiden Fälle hat inzwischen die Rechtsanwaltskanzlei Laaser in Berlin bekannt gemacht. Über Facebook teilte sie mit:

Seit heute sitzt ein afghanischer Mandant von uns aus Brandenburg in Abschiebehaft, der morgen nach Afghanistan abgeschoben werden soll. Er ist kein Straftäter oder Gefährder. Er befindet sich noch im Erstverfahren. Sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, aber dagegen haben wir geklagt. Er ist psychisch sehr labil. War bereits wegen eines Suizidversuches in stationärer Behandlung. Er ist damals vor den Taliban geflohen. Sein Vater wurde von den Taliban ermordet. Erst im Mai 2018 wurde seine Familie erneut von den Taliban angegriffen und bedroht, bei diesem Angriff wurden seine Brüder schwer verletzt und Freunde getötet.

[Aktualisierung 14.8.18, 23.10 Uhr:

Die taz berichtet jetzt sogar von drei Betroffenen aus Brandenburg (laut RBB bestätigte das Innenministerium in Potsdam dies inzwischen):

Für drei Betroffene aus Brandenburg – aus Cottbus, Forst und dem Landkreis Oberhavel –, versucht sich die Landtagsabgeordnete Andrea Johlige (Linke) einzusetzen. Sie ist in München vor Ort, um das Geschehen zu beobachten, wie sie der taz sagt. „Zwei der drei Fälle halte ich für rechtswidrig“, so die asylpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Die beiden Männer wurden erst am Montag und Dienstagmorgen in Haft genommen. Sie sind weder straffällig geworden, noch als Gefährder eingestuft, einer sei zudem suizidgefährdet. (…)

Ein dritter Afghane, ebenfalls suizidgefährdet, saß schon eine Weile im Abschiebegefängnis in Hannover. Als verurteilter Straftäter sei die rechtliche Situation bei ihm deutlich schwieriger. Auch gegen seine Abschiebung läuft ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. (…)

Johlige sagte in Richtung der Brandenburger Landesregierung aus SPD und Linken und des sozialdemokratischen Innenministers Karl-Heinz Schröter: „Ich erwarte von dieser Regierung, dass sie sich nicht an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligt.“ (…)

Im Juli sollen sich die kommunalen Ausländerbehörden und die Zentrale Ausländerbehörde bei einem Treffen darauf geeinigt haben, die Einschränkungen aufzuheben. Johlige bezeichnete dies als „Affront gegen den Landtag“. Dieser hatte im März 2017 beschlossen, dass die „Ausländerbehörden im Rahmen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung die Ermessensspielräume der gesetzlichen Regelungen des Aufenthaltsrechts“ nutzen sollten. Ein genereller Abschiebestopp wurde damals jedoch abgelehnt.

Innenminister Schröter hatte in der letzten Sitzung des Innenausschusses am 21. Juni angekündigt, dass das Land bei der Passersatzbeschaffung, bei der Begleitung der Abschiebungen und auch bei der Buchung von Fliegern unterstützen wolle.

Die Märkische Oderzeitung berichtet weitere Einzelheiten zu den dreien. Demzufolge wurde einer der drei, der aus Oberhavel abgeschoben werden sollte,

… 1996 geboren und [sei] 2015 über Bulgarien nach Deutschland ein[ge]wandert, [und] schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er war wegen Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zunächst auf Bewährung, später zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dabei hatte er laut Abschiebeurteil auch Richter und Staatsanwälte wüst beschimpft und bedroht. 

(Laut Lausitzer Rundschau saß er zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg (Havel). Sie berichtet weiter:

Wie die Berliner Rechtsanwältin Myrsini Laaser gegenüber der Rundschau sagte, handelt es sich bei einem 21-jährigen Afghanen aus Forst und einem 18-jährigen Afghanen aus Cottbus aus ihrer Sicht um Fälle, die noch nicht endgültig abgeschlossen seien. )

Die beiden anderen sind 1997 und 2000 geboren. Der Ältere von beiden wurde schon am Montagabend festgenommen und ins Abschiebegefängnis nach Hannover gebracht, da Brandenburg über keine eigene derartige Anstalt verfügt. Der Jüngere war erst am Dienstagmorgen aus der Gemeinschaftsunterkunft geholt worden. Er war offensichtlich als unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland eingereist. Bei ihm gab es Streit um die Feststellung des tatsächlichen Alters.]

Grünen-Fraktionsvorsitzender Axel Vogel teilte zu der Abschiebeentscheidung des brandenburgischen Innenministers Karl-Heinz Schröter weiter mit:

Unseren Informationen zufolge soll es im Juli ein Treffen zwischen allen kommunalen Ausländerbehörden und der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg gegeben haben, auf dem die Einschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan weitestgehend aufgehoben wurden. Fortan sollen alle grundsätzlich ausreisepflichtige erwachsenen Afghanen, die sich nicht in einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden, zur Vorbereitung einer Abschiebung gemeldet werden. Das geplante Vorgehen der Behörden stellt eine Eskalation im Umgang mit afghanischen Geflüchteten dar, welche man allenfalls in Bayern vermuten würde, aber niemals dem Innenminister einer rot-roten Landesregierung in Brandenburg zugetraut hätte. Wir erwarten, dass zumindest der Koalitionspartner DIE LINKE sich dieser Kehrtwende in der brandenburgischen Asylpolitik widersetzen wird. 

Dem Vernehmen nach hat sich inzwischen auch die Landtagsfraktion der Linken zugunsten der Flüchtlinge eingeschaltet.

[Aktualisierung 14.8.18, 22.40 Uhr:

Und mittlerweile gibt es auch eine Presseerklärung des Flüchtlingsrat Brandenburg unter dem Titel „Ein menschliches Armutszeugnis für die rot-rote Landesregierung: Brandenburg schiebt wieder nach Afghanistan ab und ignoriert Abschiebehindernisse bei den Betroffenen“ (hier).]

Das Land hatte bisher erst einmal einen Afghanen nach Afghanistan abgeschoben, im März 2017 (mehr dazu hier).

 

Der Flüchtlingsrat Brandenburgs hatte zuvor die Landesregierung aufgefordert, den Worten ihres Ministerpräsidenten Dietmar Woidke zu folgen, nämlich „auf keinen Fall ab[zu]schieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“. Hier die gesamte Pressemitteilung:

„Auf keinen Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“

Flüchtlingsrat Brandenburg fordert, den klaren Worten des Ministerpräsidenten entsprechende Taten folgen zu lassen

In der vergangenen Woche hatte sich Ministerpräsidenten Dietmar Woidke im Morgenmagazin des ZDF kritisch darüber geäußert, dass selbst Geflüchtete, die sich in einer Ausbildung befinden, nicht sicher vor Abschiebung wären. „Auf keinen Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“, forderte Woidke im Interview. Denn das sei nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Betriebe frustrierend1. Der Flüchtlingsrat Brandenburg begrüßt die klare Positionierung des Ministerpräsidenten zur Schaffung von Lebensperspektiven für Geflüchtete, die sich in Arbeit und Ausbildung befinden und fordert ihn auf, seinen politischen Handlungsspielraum entsprechend zu nutzen.

Die Praxis in Brandenburg weicht eklatant von Woidkes Forderung ab. „Einige Ausländerbehörden verhindern durch restriktive Praxis, das Geflüchtete eine qualifizierten Berufsausbildung aufnehmen können, selbst bei Vorlage eines unterzeichneten Ausbildungsvertrags. Anderen wird die Beschäftigungserlaubnis sogar nach Jahren der Beschäftigung bzw. nach Beginn der Ausbildung entzogen.“, so Kirstin Neumann vom Flüchtlingsrat Brandenburg. So auch Amir Tunje, er stellte Anfang Juli 2017 einen Antrag auf eine Ausbildungsduldung, legte der Ausländerbehörde Barnim alle erforderlichen Dokumente samt Ausbildungsvertrag zum Maschinen- und Anlagenführer bei einer Eberswalder Metallbaufirma vor. Kurz darauf erhielt er nicht etwa die Erlaubnis, sondern die Aufforderung nach Kenia auszureisen – die Ausländerbehörde hatte bereits einen Flug gebucht. Über ein Jahr hat es gedauert bis die Behörde nach Durchlaufen verschiedener Gerichtsinstanzen und endgültiger Entscheidung des OVG nachgeben und dem Ausbildungsbeginn zum 01.08.18 zustimmen musste. Es ist dem Betrieb zu verdanken, dass er trotz der behördlichen Hindernisse und Verzögerungen an der Ausbildung für Herrn Tunje festgehalten hat.

Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert die brandenburgische Landesregierung auf, Ausländerbehörden anzuweisen ihre Ermessensspielräume zu nutzen. Bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen und der Umsetzung von Bleiberechtsregelungen wie der Ausbildungsduldung liegt es häufig im Ermessen der Ausländerbehörden, diese zu ermöglichen. Momentan nutzen sie ihre Spielräume für das Bleiberecht und die Integration in Brandenburg nur selten zugunsten der Betroffenen. In Bezug auf die Ausbildungsduldung sollte der gesetzliche Anspruch durch eine Überarbeitung des Erlasses vom 27.10.20172 ermöglicht werden: Der Besetzung einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle muss stets Vorrang vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gewährt werden. Auch berufsvorbereitende Maßnahmen und Studium sollten vor Abschiebung schützen. „Es ist unbedingt erforderlich, dass alle Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis und somit eine langfristige Perspektive erhalten, wenn Woidke seine Stellungnahme wirklich ernst meint.“, so Neumann weiter.

1 https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/moma-vor-ort-woidke-100.html
2http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erlnr_10_2017 

 

Und Bayern, wie immer

Unter den in Bayern betroffenen abgelehnten Asylbewerbern sind nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats auch solche, die sich bereits in Ausbildung oder der Schule befanden, so eine Agenturmeldung. In Reaktion daraufplädierte der Verband ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer „Unser Veto“  für ein Ende des „bayerischen Sonderwegs“ bei Abschiebungen nach Afghanistan. Einer der Geflüchteten habe nur noch ein Jahr Berufsschule vor sich, teilte der Flüchtlingsratauf seiner Website mit. Ein weitere junger Afghane habe schon zwei Jahre lang eine Ausbildung absolviert. Der Arbeitgeber, eine Kulmbacher Firma für Sanitärtechnik, würde den jungen Afghanen sofort wieder beschäftigen. Beide Flüchtlinge sollten nun am Dienstag abgeschoben werden. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) solle sich für das Bleiben gut integrierter Flüchtlinge einsetzen, forderte der Verband „Unser Veto“.

 

In München wird morgen abend (14.8.) wieder gegen die Abschiebungen nach Afghanistan demonstriert – mit einer „Nachtdemo gegen Machtdemo“. (Unter Machtdemonstration verstehen die Aufrufer die Abschiebepolitik der bayerischen Landesregierung.) Mehr Informationen dazu hier.

 

Der Stern veröffentlichte unterdessen eine weitere Geschichte über einen Afghanen, der beinahe auf den Seehofer-69-Flug geraten wäre: den Fall von W. Hasbunullah:

Er sollte abgeschoben werden, sollte mit 69 anderen Afghanen im Flieger nach Kabul sitzen, an Horst Seehofers 69. Geburtstag. Aber Hasbunallah konnte nicht fliegen, er erlitt einen Schock mit Kreislaufzusammenbruch, als Polizisten ihn abholen wollten an der Tür seiner Unterkunft in einer Kleinstadt in Bayern.

Nun sitzt Hasbunallah, 34, seit Wochen in der Psychiatrie. (…)

Hier die ganze Geschichte lesen und hier Hasbunullahs Offenen Brief: „Sehr geehrte Menschen Deutschlands, sehr geehrte Menschen Bayerns (…)

 

Hier die oben angekündigte Grünen-Pressemitteilung im Volltext:

FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

IM BRANDENBURGER LANDTAG

PRESSEDIENST 

PM 145 

Kehrtwende in der brandenburgischen Asylpolitik: Land beteiligt sich wieder an Sammelabschiebungen nach Afghanistan

Am morgigen Dienstag sollen nach Informationen des Flüchtlingsrats Brandenburg zwei Geflüchtete von Brandenburg aus nach Afghanistan abgeschoben werden. Dazu sagte der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Brandenburg, Axel Vogel: „Obwohl Afghanistan Schauplatz regelmäßiger Anschläge und militärischer Kampfhandlungen und damit alles andere als sicher ist, beteiligt sich Brandenburg nun erneut an der unverantwortlichen Praxis zahlreicher anderer Bundesländer, Sammelabschiebungen durchzuführen. Brandenburg hat sich hieran aus guten Gründen in den vergangenen Monaten nicht beteiligt. Weshalb sich die Sicherheitslage nun soweit verbessert haben soll, dass die Sicherheit der abzuschiebenden Menschen in Afghanistan auf einmal gewährleistet werden kann, erschließt sich mir in keiner Weise.“

Mitte Juli veröffentlichten Angaben der UN-Mission in Afghanistan (Unama) zufolge erreichte die Zahl der zivilen Opfer im ersten Halbjahr 2018 einen neuen Höchststand. 1692 Zivilisten sind demnach in den ersten sechs Monaten dieses Jahres getötet worden.

Dazu Axel Vogel weiter: „Unseren Informationen zufolge soll es im Juli ein Treffen zwischen allen kommunalen Ausländerbehörden und der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg gegeben haben, auf dem die Einschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan weitestgehend aufgehoben wurden. Fortan sollen alle grundsätzlich ausreisepflichtige erwachsenen Afghanen, die sich nicht in einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden, zur Vorbereitung einer Abschiebung gemeldet werden. Das geplante Vorgehen der Behörden stellt eine Eskalation im Umgang mit afghanischen Geflüchteten dar, welche man allenfalls in Bayern vermuten würde, aber niemals dem Innenminister einer rot-roten Landesregierung in Brandenburg zugetraut hätte. Wir erwarten, dass zumindest der Koalitionspartner DIE LINKE sich dieser Kehrtwende in der brandenburgischen Asylpolitik widersetzen wird.“

Die bündnisgrüne Fraktion setzt sich seit langem für eine Aussetzung sämtlicher Abschiebungen nach Afghanistan ein, solange die Sicherheitslage prekär bleibt. Im Juni 2017 forderte die Fraktion die Landesregierung auf, einen Ministerialvorbehalt bei Abschiebungen nach Afghanistan einzuführen, wonach der zuständige Minister/die zuständige Ministerin von den Ausländerbehörden künftig vorab über Entscheidungen zu Abschiebungen nach Afghanistan informiert wird und diesen zustimmen muss. Der Antrag wurde abgelehnt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion im Brandenburger Landtag

Alter Markt 1 | 14467 Potsdam