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Der zwanzigste deutsche Abschiebeflug nach Afghanistan seit Ende des informellen Abschiebemoratoriums im Dezember 2016 hat die Zahl der seither abgeschobenen gescheiterten Asylbewerber auf 475 erhöht. [Nachtrag 9.1.19, 10.20 Uhr: Inzwischen wurde bekannt, dass die afghanischen Behörden einen der Abgeschobenen zurückgewiesen hat und der Mann wieder nach Deutschland zurückgebracht wurde. Das berichtete die Frankfurter Rundschau. Laut diesem Bericht kam er sofort wieder in Haft, da es sich um einen Straftäter gehandelt habe. Damit beträgt die Zahl der seit Dezember 2016 abgeschobenen Afghanen also 474. – 12.55 Uhr: Nach Auskunft aus dem Flüchtlingsministerium in Kabul habe sich bei dem nach Deutschland Zurückgeführten um einen Fall „mentaler Erkrankung“ gehandelt; Passiere des Sammelabschiebefluges hätten dies bestätigt – die Probleme müssen sich also auch auf dem Flug gezeigt haben.]

Auf dem Flug, der am Montagabend (7.1.) von München nach Kabul ging, waren nach heutiger Auskunft des bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen 36 junge Männer an Bord. Die Nachrichtenagentur dpa bestätigte diese Zahl auch aus Kabul.

Das Land Bayern war wie stets Hauptabschieber: 23 der 36 Betroffenen hatten dort zuletzt gelebt. 12 der 23 seien „unter anderem wegen versuchten Totschlags, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gefährlicher Körperverletzung … rechtskräftig verurteilte Straftäter“ gewesen.Außerdem beteiligten sich nach Angaben des Landesamtes auch die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein- Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein an dieser Sammelabschiebung. Volltext hier:

20190108 lfar pm 1-18 afg-sammel 08012019

Die Abschiebungen sind – wie die Leser*innen dieses Blogs wissen – umstritten, da die Bundesregierung nach wie vor behauptet, die Situation in manchen Gebieten Afghanistans sei sicher genug, dass Abgeschobene dort leben und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ich habe hier wiederholt und detailliert argumentiert, warum ich dezidiert nicht dieser Auffassung bin – nämlich weil Abschiebungen in ein akutes Kriegsgebiet auch deutschem Recht sowie den humanitären Grundlagen des Völkerrechts widersprechen, während die Einschätzungen der Bundesregierung die Realität im Land teilweise falsch darstellen und selbst UN-Einschätzungen offen widersprechen.

Drei renommierte Forschungsinstitute bzw Think Tanks (von dem abgesehen, in dem ich mitarbeite) haben kürzlich dargelegt, wie schlecht die Situation in Afghanistan wirklich aussieht. Dies stand als Nachtrag schon in meinem gestrigen Blogeintrag, soll hier aber noch einmal widerholt werden:

Erstens: Dem Krisen- und Konfliktkartierungs- und -analyseprojekts ACLED zufolge stellte der Krieg in Afghanistan 2018 weltweit den tödlichste Konflikt dar, mit ca 30 Prozent aller von ACLED registrierten Opfer. Dies geht aus einer Vorabmeldung zu einem demnächst erscheinenden, umfassenden Bericht hervor (hierund hier).

Zweitens schreibt die International Crisis Group in ihrer Jahresvorschau 2019, mit Blick zurück auf 2018: „Wenn Jemen die weltweit schlimmste humanitäre Katastrophe ist, erleidet Afghanistan die tödlichsten Kämpfe. (…) Im Jahr 2018 verursachte der Krieg eine höhere Opferzahl als je zuvor, seit die Taleban vor 17 Jahren aus Kabul vertrieben wurden.“ (Original hier.)

Drittens schrieb der Council for Foreign Relations in den USA (hier): „Die Gewalt nahm 2018 in ganz Afghanistan zu.“

Der ehemalige US-Botschafter (2005-07) in Afghanistan, Ronald E. Neumann, schrieb neulich in einem Beitrag für The National Interest:

Niemand bestreitet, dass die Sicherheit[slage in Afghanistan] schlimmer wird. (…) Jeder Afghane, den ich getroffen habe, hat mir gesagt, dass sich die Sicherheit[slage] verschlechtert.

Niemand bestreitet das? Das bayerische Landesamt verwies in seiner bereits oben zitierten Presseerklärung darauf, dass „nach der Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums … Abschiebungen nach Afghanistan generell möglich“ seien und „die Bundesregierung und auch die Bundeskanzlerin … ausdrücklich bestätigt (haben), dass Abschiebungen nach Afghanistan wieder ohne Einschränkung möglich sind.“

 

Was die Straftaten betrifft, die einige der Abgeschobenen begangen haben, so sollte dort nicht das Ausländerrecht, sondern das Strafrecht in Anwendung gebracht werden. Mit anderen Worten: Abschiebung in ein Kriegsgebiet sollte auch bei schweren Straftaten nicht als Strafmaß eingesetzt werden. Zumal zumindest einige davon –Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (wenn es sich um Kleindealer handelt) und gefährlicher Körperverletzung (die ja schon bei Schlägereien im Suff und in der Gruppe, wie bei jüngsten Vorfällen in Amberg vorliegt) – die Hürde von den Behörden sehr niedrig angesetzt wird.

 

Meine Vorberichterstattung zu diesem Abschiebeflug – etwa dass körperlich und psychisch kranke Flüchtlinge sowie ein zum Christentum konvertierter Mann abgeschoben werden sollten – findet sich hier.

Die ARD-Tagesschau und der MDR berichteten jüngst, wie es Abgeschobenen in Kabul ergeht. Hier zum MDR-Text:

20181214mdr-afghanen-abschiebung-ich habe angst

[Nachtrag 19.15 Uhr: Inzwischen beantwortete die Landesregierung Sachsen auch eine parlamentarische Anfrage zu den beiden im Dezember 2018 mit Flug Nr 19 aus diesem Bundesland abgeschobenen Afghanen.]

[]Nachtrag 19.25 Uhr: Die genaueste Aussage zu diesem Thema kommt allerdings von der Politikwissenschaftlerin Elke Grawert in einem Gastbeitrag für den Mediendienst Integration. Dort schreibt sie:

Höchst problematisch ist es dagegen, wenn Flüchtlinge zu früh, überstürzt und unvorbereitet in ihre alte Heimat zurückgeschickt werden. Wo Wohn- und Erwerbsmöglichkeiten begrenzt sind, verbrauchen Rückkehrer in kurzer Zeit ihr angespartes oder ausgezahltes Anfangskapital, ohne sich damit ein neues Leben aufbauen zu können. Verarmung und Verschuldung führen schließlich in die Abhängigkeit von internationaler Unterstützung oder zu erneuter Auswanderung. Ist die Rückkehr schlecht vorbereitet, bleibt den Rückkehrern kein Handlungsspielraum, um sich in ihrem Herkunftsland sinnvoll einzugliedern und zu betätigen.

In Ländern wie Afghanistan, Irak oder Syrien, wo bewaffnete Konflikte andauern, finden Rückkehrer zudem keinen Ort, an dem sie sich dauerhaft sicher fühlen und ein neues Leben aufbauen können. Ihnen droht eine erneute Vertreibung. So bleibt ihnen gerade dort häufig nur eine erneute Auswanderung übrig – meist mit Hilfe von Schleppern. Um das zu verhindern, braucht es Lösungen, die von Dauer sind. Doch die Flüchtlingspolitik in Ländern wie Deutschland ist oft von populistischen Debatten, gesellschaftlichen Stimmungsschwankungen und innenpolitischen Erwägungen geprägt. Das führt leicht zu irrationalen Maßnahmen wie der, möglichst viele Flüchtlinge möglichst schnell in ihre Herkunftsländer zurückführen zu wollen.

Die Wiener Zeitung berichtete im Dezember ebenfalls ausführlich auf der Grundlage eines deutschen Gutachtens von Friederike Stahlmann, auf das ich auch schon hingewiesen hatte.]

Im übrigen berichtete die Deutsche Welle auch kurz auf Dari/Farsi, hier, auf dpa-Grundlage.