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Dass der nächste Sammelabschiebeflug nach Afghanistan wohl für den 14.8. vorgesehen ist und wieder in München starten soll, habe ich schon berichtet. Allerdings war bereits vorher berichtet worden – was ich hier nachholen will –, dass es Ziel der Bundesregierung sei, die Anzahl der Rückführungen nach Afghanistan deutlich zu erhöhen (indirektes Zitat nach dpa, hier). Dies ließ Innen-Staatssekretär Helmut Teichmann aus dem Seehofer-Ministerium schon am Wochenende die Boulevardpresse wissen.

Teichmann sagte: „Wir haben die Bundesländer darüber informiert, dass nicht mehr nur Straftäter, Gefährder oder Identitätstäuscher abgeschoben werden können, sondern alle Afghanen, die ausreisepflichtig sind und keine Duldung in Deutschland haben.„Aktuell gelten 16 236 Afghanen in Deutschland als ausreisepflichtig. 12 169 haben eine Duldung“, sagte Teichmann. Eine Abschiebung droht demnach akut 4067 abgelehnten Afghanen ohne Duldung.

 

Aus dieser Grund hier die Ausführungen der Flüchtlingshilfeorganisationen, die u.a. sagen, wer sich angesichts dieser Ankündigung sorgen muss:

Mehr Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan >>>

منابعمختلفخبریاعلامکردهاندکهدرروز سهشنبهمطابقباچهاردهمآگوستدیپورتیدستهجمعیبهافغانستان ازفرودگاهشهرمونیخانجامخواهدشد. دراینجامیتوانیداطلاعاتبیشتردربرایدیپورتبهافغانستان بخوانید. >>>

So far there where various information on the next deportation to Afghanistan. But now we found out, that the next collective deportation flight probably ist expected on Tuesday, 14. 08. 2018, from Munich Airport. 

More Information about deportations to Afghanistan >>>

Weitere Informationen und Handreichungen:

Abschiebungen nach Afghanistan – aktualisierte Warnhinweise und Informationen (deutsch) >>>

Abschiebungen nach Afghanistan – aktualisierte Warnhinweise und Informationen (dari/persisch) >>> 

Information against the fear (Dari) >>>

Information against the fear (Paschtu) >>>

Materialien und Handreichungen zur Situation von afghanischen Geflüchteten >>>

Im Zweifel kann mensch sich an die nächste Asylberatungsstelle wenden./

Hier gehts zum Spendenaufruf für Rechtshilfe für akut von Abschiebung betroffene Afghanen!

 

Der Evangelische Pressedienstes (epd) veröffentlichte zudem eine Umfrage unter den Innenministerien der Länder (siehe hier), die ergeben habe, weiterhin nur oder vorrangig Gefährder und Straftäter abgeschoben würden. Lediglich Bayern gebe an, grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Afghanen abzuschieben.

Davon abweichend berichtete der MDR  (siehe schon hier), dass sich neben Bayern auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die neue Linie der Bundesregierung zu eigen gemacht haben. Der Flüchtlingsrat Bayern teilte mit, dass selbst Fälle, die bei der dortigen Härtefallkommission des Landtags lagen. Von Abschiebung betroffen gewesen seien (siehe hier).

Aktivist Thomas Nowotny (seine Kampagne hier) ruft zu Protesten schon im Vorfeld auf und weist Äußerungen bayerischer Spitzenpolitiker in einem auch auf meiner Webseite (hier) wiedergegebenen Beitrag des TV-Magazins Frontal 21 hin, denen zufolge sie das Thema Abschiebung integierter Leute in Zukunft ernster nehmen werden und auf entsprechende „Eingaben“ über Einzelfälle reagieren werden. „Damit das nun nicht versackt, sei es sehr wichtig, dass alle Beteiligten, die Kontakt zu Gefährdeten oder schon Verhafteten haben, die entsprechenden Politiker sozusagen an der „Ehre“ und beim Wort packen und mit entsprechenden Anfragen überschwemmen. Es sei hier in letzter Zeit auch bei den Regierenden eine Tendenz zum Umdenken eingetreten, weil sie merken, dass sie mehr Gegenwind haben als nur von ein paar zu vernachlässigenden „Flüchtlingsfreunden““, so Nowotny.

Allerdings muss man wohl auch darauf hinweisen, dass auch nicht gut integrierte, nicht arbeitende oder schlecht deutsch sprechende Kriegsflüchtlinge (die oft behördlich daran gehindert werden, soetwas zu schaffen) das Recht auf Schutz haben.

 

Zahlen 2017 und 2018

Dpa berichtete weiter unter Berufung auf eine Linke-Anfrage im Bundestag, dass laut der Antwort des Bundesinnenministeriums bei den bisher sechs „Rückführungsflügen“ nach Afghanistan in diesem Jahr mit insgesamt 148 Menschen abgeschoben wurden. Das deckt sich mit meiner Zählung. 2017 waren es 121 Afghanen – und bei der ersten Abschiebung nach Aufhebung des faktischen Abschiebestopps vor zwei Jahren im Dezember 2016 waren es 34. Damit liegt die Gesamtzahl bisher bei 303.

Hier die Monatszahlen für 2018:

Juli: 69

Juni: —

Mai: 15

April: 21

März: 10

Februar: 14

Januar: 19

Zudem reisten 226 Afghanen im ersten Halbjahr 2018 im Zuge einer geförderten Rückkehr aus. Das sind bedeutend weniger als in den Vorjahren. Offenbar hat es sich herumgesprochen, dass die finanzielle Förderung nicht so lukrativ und die Nachsorge in Afghanistan nicht so positiv ist, wie regierungsamtlich dargestellt. Schon 2017 war diese Zahl (mit 1118) gegenüber dem Peak-Jahr 2016 (mit 3319) deutlich zurückgegangen; 2015 waren es nur 308 (siehe BAMF-Statistik hier).

 

Bisherige Informationen zum nächsten Abschiebeflug (siehe auch hier)

Nach Informationen aus Kreisen der Flüchtlingsunterstützer (z.B. hier beim Bayerischen Flüchtlingsrat) wird die nächstebundesweite Sammelabschiebung voraussichtlich am Dienstag, den 14. August 2018, vom Münchner Flughafen erfolgen.

Welche Bundesländer sich daran diesmal beteiligen werden – also nach den weiten Protesten gegen Bundesinnenminister Seehofers skandalöse „Geburtstagsgeschenks“-Äußerung nach der vorherigen Abschiebung am 3.7. – muss sich zeigen. (Seehofer – siehe sein ARD-Sommerinterview hier – versteht die Aufregung immer noch nicht und beschuldigt die Medien.) Zu diesen Protesten gehörte auch der bundesweite Day Orange der Initiative „Seebrücke“, der in mindestens 87 Städten (Karte hier) u.a. unter dem Motto „Seebrücke statt Seehofer“ lief. Hier als Beispiele Berichte aus Frankfurt/MainMünchen und meiner Heimatstadt Oranienburg.

Bekannt ist nach MDR-Recherchen (siehe schon hier), dass sich bisher drei Bundesländer – neben Bayern (CSU-regiert) das CDU-regierte Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern (mit einer SPD-geführten Großen Koalition, also mit der DCU) – die neue Linie der Bundesregierung zu eigen gemacht haben, nicht mehr „nur“ sogenannten Gefährder und Mitwirkungsverweigerer bei der Identitätsfeststellung sowie Straftäter abzuschieben.