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Kurz nach dem fast pünktlichen, für 22 Uhr avisierten Start der 16. Deutschen Sammelabschiebung vom Flughafen München berichtete der Bayerische Rundfunk, dass „etwas mehr als ein Dutzend“ abgelehnte afghanische Asylbewerber auf dem Flug gewesen sein. „Die meisten davon“ sollen in Bayern gelebt haben. Das Bayerische Innenministerium und die Bundespolizei wollten sich bis zum späten Abend nicht äußern, heißt es in der Meldung weiter.

[Aktualisierung 12.9.18, 8.30 Uhr:

Der Sprecher des afghanischen Flüchtlingsministeriums Hafiz Ahmad Miakhel bestätigte inzwischen auf Twitter die Ankunft von 17 Afghanen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der seit Dezember 2016 aus Deutschland abgeschobenen Afghanen auf 366. 211 waren es bisher im Jahr 2018.

Interessanterweise verwendet Sprecher Miakhel in seiner Nachricht den Twitter-Handle #stopdeportation.

Aktualisierung 12.9.18, 11.20 Uhr: Laut dpa haben auch auch Beamte am Flughafen in Kabul die Zahl von 17 Abgeschobenen bestätigt.

Aktualisierung 12.9.18, 14.30 Uhr:

Inzwischen bestätigte auch das Bayerisches Landesamt fürAsyl und Rückführungen (BLfAR)  die Zahl 17 in einer Pressemitteilung, die mir vorliegt (habe sie online nicht gefunden). Darin heißt es auch, dass sich neben Bayern „die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen an dieser Sammelabschiebung“ beteiligt hätten (siehe auch hier).

Darin ist u.a. auch die folgende Wortwahl interessant: die Abschiebung sei „ein vom Bundesinnenministerium organisierter Sammelcharter[flug]“ gewesen. Früher hatte das BMI wiederholt erklärt, es könne zu den Sammelabschiebeflügen keine Angaben machen, da Abschiebungen „Ländersache“ seien.

In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass sieben der 17 Abgeschobenen sich zuletzt in Bayern aufgehalten hatten. Unter diesen „befanden sich fünf rechtskräftig verurteilte Straftäter. Die verurteilten Rechtsbrecher hatten sich unter anderem wegen [[sic – hier müsste eigentlich der Genitiv folgen]] Vergewaltigung, schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht.“

Aktualisierung 12.9.18, 19.25 Uhr:

Inzwischen gibt es auch Näheres aus Hessen, von mittelhessen.de: Von dort seien vier Männer „zurück in ihre Heimat geflogen worden. Darunter ein 32 Jahre alter «sicherheitsbehördlich bekannter Extremist», wie ein Sprecher des Innenministeriums in Wiesbaden am Mittwoch auf Anfrage erklärte. Die drei anderen afghanischen Staatsbürger im Alter von 20, 21 und 24 Jahren seien verurteilte Straftäter. Zu den Taten zählten Körperverletzung, versuchter Totschlag sowie Vergewaltigung, wie das Innenministerium mitteilte.“

Weiter heißt es beim BLfAR:

Darunter war – wie bereits in verschiedenen Medien berichtet wurde – ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber mit einem künstlichen Darmausgang. Das BAMF stellte in seinem Asylbescheid fest, dass bei ihm keine Abschiebungshindernisse für Afghanistan vorliegen. Der nach medizinischer Begutachtung voll reisefähige Afghane ist in Deutschland mehrfach wegen verschiedener Straftaten in Erscheinung getreten, unter anderem wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Dass das BLfAR hier nur darauf verweist, dass der Mann „reisefähig“ gewesen sei, dürfte nicht ausreichend sein. Laut UNHCR-Richtlinien muss auch eine adäquate gesundheitliche Betreuung im Herkunftsland gewährleistet sein, was bei diesem Krankheitsbild eher bezweifelt werden muss. Dass der Straftatsbestand gefährliche Körperverletzung ausreichen soll, solch eine Bedingung außer Kraft zu setzen, bezweifle ich.]

[Ob auch der minderjähriger Flüchtling aus] Nordrhein-Westfalen abgeschoben [wurde], der [dort] kurz vor dem Flug in Abschiebehaft gekommen war (ich berichtete schon hier), ist bisher nicht klar.

Die im Vergleich zum Abschiebeflug Nr 15 im August und davor Flug Nr. 14 mit 69 Abgeschobenen wieder deutliche niedrigere Zahl von „Passagieren“ könnte mit dem jüngsten Bericht des UNHCR zusammenhängen, das von „generalisierte Gewalt“ am Ankunftsort Kabul berichtet hatte. Dazu kam eine ganze Reihe von Anschlägen und Taleban-Angriffen in letzter Zeit – siehe mein Bericht heute [11.9.18] in der taz. Kabul, so das UNHCR weiter, sei deshalb auch nicht mehr als Afghanistan-interne Fluchtalternative anzusehen. Dass diese Alternative bestehe haben bisher viele deutsche Gerichte als Begründung für ihre Ablehnungen von Asylanträgen von Afghanen ins Feld geführt. Möglicherweise haben einige Bundesländer auf diesen Bericht – der wieder einmal die Einschätzung der Bundesregierung widerlegt – reagiert und keine Schüblinge für diesen Flug gemeldet. Im Falle Brandenburgs könnte das an Kritik aus der Linken am Koalitionspartner SPD liegen, nachdem beim letzten Flug drei Afghanen aus Brandenburg abgeschoben worden waren (mehr hier).

Wieder kam es zu Protesten gegen die Abschiebung in Form einer „Nachtdemo“ am Odeonsplatz, zu der u.a. der Bayerische Flüchtlingsrat aufgerufen hatte – und offenbar erstmals zu einer Gegendemonstration, an der sich „eine Handvoll Personen aus dem rechten Spektrum“ beteiligt hätten, wie es im bereits zitierten BR-Bericht hieß. Besser hätte es wohl aus dem „rechtsextremen“ Spektrum heißen müssen, denn „laut Polizei wurde eine dieser Personen wegen Zeigen des Hitlergrußes vorläufig festgenommen.“

 

Vor der Abschiebung hatte am 11.9.18 das Oberbayerische Volksblatt über einen der mit dem berüchtigten Seehofer-69-Flug abgeschobenen Afghanen über seinen „Überlebenskampf nach der Abschiebung“ berichtet. Hier die Einzelheiten lesen.