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Am Freitag hatte ich hier auf dieser Seite schon eine erste Einordnung des neuen Afghanistan-Berichts des Auswärtigen Amtes vorgenommen – da noch auf der Grundlage erster Medienberichte. Die FAZ hatte in ihrer Ausgabe vom 11.8.17 als erste unter dem Titel „Bedrohungslage für Zivilisten in Afghanistan im Vergleich niedrig“ berichtet. Mein Text findet sich auch unten am Ende der Aktualisierung nochmal.

Inzwischen habe ich auch den Bericht selbst einsehen können und darüber in der taz geschrieben (erschienen am 14.8.17 und online hier). Hier dieser Text, der leicht gekürzt wurde. Wieder ergänzte Kürzungen und Ergänzungen [in eckigen Klammern]:

Explosion der Bombe am 31.7.17 vor der irakischen Botschaft in Kabul. Foto: ToloNews.

 

Sicheres Herkunftsland Afghanistan:

Krasse Fehleinschätzungen

Die Lage im Land sei überwiegend sicher, das Risiko für Abgeschobene gering, findet das Auswärtige Amt. Mit der Realität hat das wenig zu tun.

BERLIN taz | Die Bedrohungslage für einheimische Zivilisten in einem der intensivsten und am längsten anhaltenden Kriege weltweit findet das Auswärtige Amt „niedrig“. Das gelte „im Vergleich zu Risikogruppen“ selbst in von Taliban kontrollierten Gebieten. So steht es in der neuen „Lagebeurteilung für Afghanistan nach dem Anschlag vom 31. Mai 2017“, die das Auswärtige Amt Ende Juli vornahm, um den Asyllagebericht von Ende 2016 zu ergänzen. Sie ist vertraulich, liegt aber jetzt Medien vor, darunter der taz.

Am 31. Mai hatte ein schwerer Bombenanschlag in Kabul die deutsche Botschaft so stark beschädigt, dass sie geschlossen und der Botschafter in die besser geschützte US-Botschaft umziehen musste. Keiner der deutschen und afghanischen Mitarbeiter kam zu größerem Schaden, aber mindestens [afghanische] 90 Passanten starben, 460 wurden verletzt. Nach einem ähnlichen Anschlag im November 2016 schloss das deutsche Generalkonsulat im nordafghanischen Masar-i-Scharif.

Als Risikogruppe stufen die Verfasser vor allem sich selbst ein. Prioritäre Ziele der Taliban seien „ausländische Streitkräfte und Regierungsvertreter“ sowie Angehörige der afghanischen Regierung und Streitkräfte – in dieser Reihenfolge. Die Taliban nähmen zwar „immer wieder“ zivile Opfer in Kauf, Zivilisten kämen aber vor allem zu Schaden, wenn sie bei Kämpfen zwischen die Fronten gerieten.

Die Talibanführung hat ihre Kämpfer tatsächlich angewiesen, Zivilisten zu schonen, nur halten sich örtliche Kommandeure oft nicht daran. Zivilisten bleiben Hauptopfer des Krieges, seit zwei Jahren etwa auf gleichbleibendem, aber höchstem Niveau [seit Kriegswiederbeginn 2001].

Ziemlich daneben liegt das AA bei seiner Listung von zwölf Provinzen, in denen es ganz oder gebietsweise „keine Anzeichen“ für Angriffe der Aufständischen sieht.

[Die genaue Formulierung im Bericht lautet:

Die Bedrohung für afghanische administrative Einrichtungen und die Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige, deutsche und verbündete Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Hilfsorganisationen (Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen) unterscheidet sich regional sowie nach den einzelnen Gruppen und fluktuiert. Auf der Grundlage der verfügbaren Quellen ergibt sich für die genannten Gruppen insgesamt – also nicht afghanische Zivilisten [meine Hervorhebung] – aktuell folgendes Bild: Konkrete Hinweise auf bevorstehende Angriffe gibt es in den Provinzen Helmand, Kandahar, Khost, Kunar, Logar, Nangarhar, Paktiya, Uruzgan, Zabul und in Teilen der Provinzen Badakhshan, Ghazni, Ghor, Kunduz, Paktika, Sar-e Pul und Wardak. Auch ohne solche konkreten Erkenntnisse wird in naher Zukunft gerechnet mit Angriffen in den Provinzen Kapisa, Kunduz [Doppelnennung? Oder im Gegensatz zu oben überall in Kunduz? – d.A.], Laghman, Nuristan und in Teilen der Provinzen Badakhshan [Doppelnennung? Oder in anderen Teilen als oben?], Badghis, Daikundi, Farah, Faryab, Ghor, Herat, Kunduz, Nimruz, Paktika, Parwan, Sar-e Pul sowie der Hauptstadt Kabul. Nur allgemeine Hinweise auf mögliche Angriffe gibt es in den Provinzen Kabul (ohne die Hauptstadt selbst) und in Teilen der Provinzen Badghis, Daikundi, Faryab, Ghazni, Herat, Nimruz, Parwan. Keine Anzeichen für – grundsätzlich mögliche – Angriffe liegen vor in den Provinzen Baghlan, Balkh, Bamian, Jowzjan, Panjshir, Samangan, Takhar und in Teilen der Provinzen Daikundi, Farah, Ghazni, Ghor, Wardak.]

Aus zweien davon – Ghor und Farah – wurden gestern anhaltende Gefechte gemeldet; Farah ist seit Monaten ein neuer Fokus von Taliban-Angriffen. In Baghlan (siehe hier) unterbrechen sie immer wieder die Hauptverkehrsader zum Bundeswehr-Stützpunkt in Masar. [Auch nahe der Provinzhauptstadt Pul-e Chumri wird regelmäßig gekämpft – hier.] In Ghasni gab der Provinzgouverneur zu, dass sie mehrmals seine Hauptstadt zu stürmen versuchten. Wardak ist so voll von ihren Kämpfern, dass sie überhaupt nicht mehr anzugreifen brauchen. In Tachar knallte eine örtliche Miliz am Freitag in einer Moschee ein paar Gegner ab. Ruhig ist anders.

Insgesamt[, so] schlussfolgern die Verfasser, habe sich die Bedrohung für afghanische Zivilisten seit Ende der Isaf-Mission 2014 „nicht wesentlich verändert“.

Damit liegen sie quer zur UNO. Deren Afghanistan-Sondergesandter schrieb im aktuellen Bericht an den Weltsicherheitsrat: „Die Gesamtsicherheitssituation hat sich über 2016 und nach 2017 hin­ein weiter verschlechtert.“ Das lässt sich vor allem an der seit 2016 sprunghaft gestiegenen Zahl von Binnenvertriebenen ablesen. Und selbst im [AA-]Bericht heißt es, mit dem örtlichen IS-Ableger sei ein weiterer Bedrohungsfaktor entstanden.

Empfehlungen enthält der AA-Bericht nicht. Aber laut Medien [siehe hier die ARD-Tagesschau] haben sich das AA und das Bundesinnenministerium geeinigt, die derzeitige Praxis bei Abschiebungen nach Afghanistan beizubehalten: Straftäter, Gefährder (einen [solchen] Afghanen soll es geben[, mehr ist mir nicht bekannt]) sowie solche Asylbewerber, die sich „hartnäckig einer Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung verweigern“, werden abgeschoben. Letzteres ist ein sehr verwaschenes Kriterium, wie Pro Asyl kritisiert.

Für Oktober ist die nächste turnusgemäße Einschätzung der „asylrelevanten“ Lage angekündigt. Damit soll das Thema [Abschiebungen nach] Afghanistan wohl bis nach die Bundestagswahlen vertagt werden.

 

Hier mein Kommentar zu den oben geschilderten Fakten, ebenfalls in der taz (hier online):

 

 

Kommentar Regierung[sbericht] zu Afghanistan

Analyse aus Eigennutz

Der neue Afghanistanbericht stilisiert Ausländer zu den größten Opfern des Krieges. Zumindest erodiert die Mär von sicheren Gegenden im Land.

Selbstreferenziell und inhaltlich teilweise äußerst bedenklich ist der neue Afghanistanbericht des Auswärtigen Amts. Selbstreferenziell, weil man sich selbst – Militär und Diplomaten und dann erst alle Afghanen – zu Hauptzielen im Krieg stilisiert. Klar, die Taliban wollen die meisten Westler raus aus dem Land haben und greifen sie an und entführen. Sie wissen, wie Öffentlichkeit im Westen funktioniert.

Nur, seit dem Ende der Isaf-Mission kommen kaum noch westliche Sol­daten um. Deutschland hatte bloß Pech, dass seine zentral gelegenen, großen Vertretungen in Kabul und Masar-i-Scharif Anschlagsziele abgaben.

Die Angriffe und Anschläge der Aufständischen treffen vor allem Afghanen, denn sie sollen auch deren Moral untergraben. Dabei hilft den Taliban die zerstrittene, immer noch korrupte und – in all ihren Fraktionen – zunehmend ethnozentrisch agierende Regierung. (Da hat der Bericht mal recht.) Die Taliban wissen: Militärisch können sie kaum gewinnen, aber es ist möglich, einen Zusammenbruch zu provozieren.

Der Bericht enthält zwei tendenziell positive Aspekte: Die Mär angeblicher Binnenfluchtalternativen (statt nach Deutschland könne man nach Kabul oder Masar-i-Scharif fliehen) erodiert langsam; und bis Oktober wird erst einmal nicht abgeschoben – von Straftätern und Ähnlichen abgesehen. Das ist eine Verschnaufpause für viele, aber auch nicht mehr.

Größtenteils aber kollidiert der Bericht nicht nur mit der Realität, sondern auch mit Einschätzungen der UNO, die die Autoren eigentlich als Quelle verwendet haben wollen. Zur Lage in den Provinzen offenbart er grobe Kenntnislücken. Zudem machen sich die Autoren unkritisch die Selbstdarstellung der Taliban zu eigen. Indirekt insinuieren sie, man könne sich als Afghane mit ihrer Herrschaft arrangieren, dann müsse man auch nicht aus dem Land fliehen. Auch das ist selbstreferenziell.

 

Hier noch einige zusätzliche einschätzende Bemerkungen auf Fragen von n-tv von Freitag (11.8.17):

„Die Argumentationslinie des Auswärtigen Amtes ist kaltherzig“, sagt der Ko-Direktor des Afghanistan Analysts Network n-tv.de. Er spricht von der höchsten Intensität dieser Phase des Krieges in Afghanistan. Und zwar seit dem Einmarsch der Internationalen Schutztruppe ISAF im Jahr 2001. „Es ist richtig, dass die Taliban bestimmte Personengruppen für legitime Ziele halten. Aber das bedeutet nicht, dass damit das Risiko für die Zivilbevölkerung gering wäre. Das müsste gerade das Auswärtige Amt wissen.“ Ruttig verweist auf die Anschläge auf das Generalkonsulat in Masar-i-Sharif 2016 und das Attentat nahe der deutschen Botschaft in Kabul Ende Mai. Dabei wurden zwei Botschaftsmitarbeiter verletzt. Und mindestens 150 Passanten. „Es sind immer afghanische Zivilisten, die den größten Blutzoll zahlen.“

Ruttig sagt: „Es ist zu begrüßen, dass sich das Auswärtige Amt in einigen Teilen seiner Einschätzung langsam afghanischen Realitäten annähert.“ Er verweist darauf, dass in dem Land nun mal ein asymmetrischer Konflikt herrsche – ohne klare Fronten. „Wir haben gerade in den letzten Wochen und Monaten gesehen, dass selbst Gebiete und Städte, die in den Augen der Bundesregierung als relativ sicher galten, zu Zielen geworden sind [ich erwähnte Mazar und Herat].“

„Die [schwarz-rote] Koalition [in Berlin] hat beschlossen, einigen ausländerfeindlichen, populistischen Tendenzen, die in unserer Bevölkerung zunehmen, das Wasser abzugraben, indem sie eine härtere Haltung bei Abschiebungen an den Tag legt“, sagt Ruttig. „Die Bundesregierung hat versucht, das mit Afghanistan umzusetzen. Jetzt kommt sie aus dieser Argumentation schlecht raus, jetzt muss sie das durchziehen.“

 

Und hier, wie oben angekündigt, nochmal meine etwas ausführlichere Einschätzung vom Freitag auf meiner hiesigen Webseite:

Auswärtiges Amt findet Afghanistan für afghanische Zivilisten ziemlich sicher

Die Bedrohungslage für afghanische Zivilisten in einem der intensivsten und am längsten anhaltenden Kriege weltweit findet das deutsche Auswärtige Amt „niedrig“. Das berichtet die FAZ (Druckausgabe 11.8.17, noch nicht online), der der für Ende Juli angekündigte Zwischenbericht des Auswärtigen Amtes zur Sicherheitslage in Afghanistan vorliegt – der vertraulich ist („VS- nur für den Dienstgebrauch“). Er wird also nach wie vor der Öffentlichkeit vorenthalten, obwohl angesichts der großen Zahl davon betroffener afghanischer Asylbewerber und tausender Helfer ein deutliches und berechtigtes öffentliches Interesse daran vorliegt.

Im übrigen soll dieser Einschätzung nur bis Oktober 2017 gelten, wie das Bundesinnenministerium mir am 9.8.17 (hier) auf Anfrage über Twitter mitteilte, dann soll es die turnusmäßige Neueinschätzung geben:

Turnusmäßig wird es im Oktober den nächsten Bericht zur Sicherheitslage in #Afghanistan (mit Blick auf Asyl und Rückführungen) geben.

Hubschrauber über dem Kabuler Militärkrankenhaus, das am 8.3.17 von einem Kommando des Islamischen Staates angegriffen wurde. Foto: Tolo.

Erste Bruchstücke der Lageeinschätzung

Nach wie vor muss man sich die Informationen also zusammenklauben, während Leute in der Bundesregierung oder Landesregierungen zu verwandten Themen ganz offenbar Durchstecherei zu ihnen gedanklich nahestehenden Medien (Bild-Zeitung) betreiben. Dazu unten mehr.

Die Tagesschau berichtete bereits am 9.8.17 (), dass es „keine durchschlagenden Anhaltspunkte“ gebe, „dass die Haltung der Bundesregierung in Fragen der Rückführung korrigiert werden müsste. (…) Im Klartext: Deutschland schiebt weiter nach Afghanistan ab – trotz aller Gewalt dort.“

Zunächst dazu, was wir bisher aus den Medien über den Inhalt der „Lagebeurteilung für Afghanistan nach dem Anschlag am 31. Mai 2017 (Stand Juli 2017)“, so der genaue Titel des Berichts, wissen. (Im übrigen wurde auch der nach dem Abschlag vorgegebene Termin Ende Juli für diese Lageeinschätzung eingehalten; das Dokument trägt das Datum 28.7.17).

Schon der Titel deutet an, dass die Einschätzung stark selbstreferenzielle Züge trägt.

Das ist nach den beiden Anschlägen – auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Scharif im November 2016 und in der Nähe der deutschen Botschaft in Kabul Ende Mai 2017 (der Bericht schätzt jetzt ein, „dass der Anschlag vom 31. Mai die deutsche Botschaft treffen sollte“; mit Sicherheit wird man das aber wohl nie genau wissen, es gibt nämlich auch Hinweise, die indische Botschaft sei das Ziel gewesen) – zwar verständlich. Denn beide Gebäude waren dabei stark beschädigt worden, und auch wenn wohl keine Mitarbeiter (auch da gibt es ja Deutsche und Afghanen) mehr als leicht verletzt worden sind, muss man mit Traumata und ähnlichen Folgen rechnen. Die Mitarbeiter wurden deshalb auch zum großen Teil abgezogen, beide Einrichtungen „bis auf weiteres“ geschlossen. [Korrigiert am 13.8.17: Einige wurden auf Militärstützpunkte (Mazar) bzw die US-Botschaft (Kabul) in Afghanistan verlegt], von wo sie weiterarbeiteten und wohl auch diesen Bericht entwarfen.

Aber sollte doch schon vorrangig um Afghanistan und seine Bevölkerung gehen.

Bisher bekannte Hauptaussagen

Hier also zunächst einige Hauptpassagen aus dem FAZ-Bericht:

Die Bundesregierung schätzt die Bedrohungslage von afghanischen Zivilisten selbst in von Taliban kontrollierten Gebieten im Vergleich zu Risikogruppen als „niedrig“ ein. (…) Bezüglich der gestiegenen Opferzahlen in Kabul wird auf die Einwohnerzahl von 4,4 Millionen verwiesen, woraus sich eine Rate von drei zivilen Opfern auf 10000 Einwohner ergebe. (…)

Davon, dass bei den beiden Anschlägen auf die deutschen Einrichtungen wohl ausschließlich Afghanen ums Leben kamen (Masar: 4 Tote, 121 Verletzte; Kabul: ca 90 Tote, 460 Verletzte), spürt man bei der Neueinschätzung wenig. Zudem hebt die UNO in ihren Berichten seit langem hervor, dass ihre Zahlen „konservativ“ seien; sie verwendet nur Fälle, die drei voneinander unabhängige Quellen bestätigen. Deshalb ist mit einer wahrscheinlich erheblichen Dunkelziffer an zivilen Kriegsopfern zu rechnen.

Dieser Mangel an Empathie ist erschreckend, aber vielleicht auch nicht überraschend bei Beamten, die sich nur kurz und ohne viele Kontakte zu Afghanen in diesem Land aufhalten. Laut FAZ heißt es in dem Bericht ja auch, dass „[d]ie Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft nach dem Anschlag […] als ‚anhaltend eingeschränkt’ bewertet“ wird; „Gespräche mit Behörden seien derzeit kaum möglich.“ Nicht einmal mit Behörden, weil man offenbar die Militärstützpunkte, auf denen man arbeitet, nicht mehr verlässt. Nicht in offiziellen Funktionen tätige Afghanen verschwinden dabei völlig hinter dem Erkenntnishorizont. Und afghanische Behördenvertreter sind bekanntlich weder daran interessiert zuzugeben, wie gravierend (nicht nur) die Sicherheitssituation verschlechtert hat (man sehe sich nur deren zahlreiche Propaganda-Mitteilungen über die „sozialen“ und andere Medien an), noch für die Qualität ihrer Analyse bekannt.

Man muss sich nur einzelne Berichte über Anschläge ansehen, dann merkt man, wie undifferenziert eine solche Argumentation ist. Welchen Unterschied macht es, wenn zum Beispiel – wie es wiederholt vorgekommen ist – ein Kommandant der nicht nur bei den Taleban oft verhassten Afghan Local Police bei einem Volleyballspiel oder beim Gebet in einer Moschee mit einem Selbstmordattentäter angegriffen wird, dass dieser das Ziel war, wenn dabei, wie es heißt, „unverhältnismäßig“ viele Zivilisten umgebracht werden? Auch bei dem jüngsten Vorfall eines als „Massaker“ dargestellten Taleban-Angriffs in der Provinz Sarepul (in diesem Text) war offenbar eine solche ALP-Einheit das Ziel; umgebracht wurden aber auch Zivilisten, eventuell unbeteiligte Familienangehörige und Dorfbewohner der gleichen Ethnie. (Untersuchungen laufen noch.) Im übrigen hat auch die UN-Mission in Afghanistan (UNAMA) die Taleban immer wieder aufgefordert (siehe hier), die „unterschiedslose und unverhältnismäßige“ Verwendung von improvisierten Sprengsätzen (IEDs) sowie Mörser- und ähnlichen Beschuss zu unterlassen, weil dort eben immer wieder Zivilisten getötet werden und zwar in hohen Zahlen. Wenn man sich die AA-Argumentation zu der hohen (landesweit höchsten) Opferzahl in Kabul ansieht, scheint sich das Haus Gabriel hier ein paar Fakten herauszupicken, die dem eigenen Narrativ dienen.

In dem Bericht heißt es [wie schon in früheren Einschätzungen], die Taliban gingen „selten unmittelbar gegen die lokale Bevölkerung“ vor. Deutlich stärker bedroht seien Sicherheitskräfte, Regierungsmitarbeiter, auch rangniedrige, sowie Journalisten, Konvertiten und Homosexuelle. Zivilisten seien dann gefährdet, wenn sie zwischen die Fronten gerieten oder indirekt Anschlägen zum Opfer fielen. (…)

Was ist „selten“? Und wo ist – siehe die Beispiele oben – Grenze zwischen einem Angriff auf von den Taleban als „legitim“ betrachteten Ziele und Zivilisten? „Regierungsmitarbeiter, auch rangniedrige, sowie Journalisten, Konvertiten und Homosexuelle“ sind Zivilisten, und stellen also laut AA Taleban-Ziele „an sich“ dar. Übrigens im Gegensatz zum ebenfalls umstrittenen, nicht von allen angewandten Kriegsvölkerrecht, das solche Angriffe verbietet. Und wir kritisieren ja auch genau deshalb etwa die US-Streitkräfte, wenn sie ein Hospital bombardieren, oder die Bundeswehr, wenn wegen des – ich sag’s – Tanklastwagen-Massakers vom Oktober 2009 in der Provinz Kundus.

Die Bundesregierung scheint ja auch wieder zu übersehen (jedenfalls deutet bis jetzt nichts darauf hin, dass sich das seit dem letzten Bericht – hier meine damalige Einschätzung – geändert hat), dass die akute Gefahr bewaffneter Gewalt nicht nur von den Aufständischen (Taleban, Daesch/ISKP, Splittergruppen) ausgeht, sondern auch von offiziell mit der Regierung verbündeten, aber meist nur lokalen und vor allem unzuverlässigen Machthabern gegenüber loyal sind. Hier ein Beispiel vom heutigen Freitag: Im Distrikt Tschah-Ab in der Provinz Tachar (mit Kundus und Badachschan im ehemaligen Verantwortungsbereich der Bundeswehr!) griffen „Bewaffnete, die einem lokalen Kommandeur gegenüber loyal sind“ Betende in einer Moschee „mit schweren und leichten Waffen“ an. Ergebnis nach unterschiedlichen Angaben: zwischen drei und zehn Tote sowie zwischen 11 und 29 Verletzte.

Bezüglich der gestiegenen Opferzahlen in Kabul wird auf die Einwohnerzahl von 4,4 Millionen verwiesen, woraus sich eine Rate von drei zivilen Opfern auf 10000 Einwohner ergebe.

Das bezieht sich auf die Feststellung des UNAMA-Zivilopferberichts, dass die afghanische Hauptstadt im ersten Halbjahr 2017 in absoluten Zahlen die größte Zahl (19 Prozent) an Zivilopfern zu beklagen hatte. Drei Opfer (Tote und Verletzte) durch Krieg und Terror – wir reden ja nicht, um im deutschen Referenzrahmen zu bleiben, um Opfer von Autobahnrasern oder Alkoholmissbrauch – auf 10.000 Menschen. 4,4 Millionen Einwohner, das ist ja ungefähr so viel wie in Berlin. Weiterrechnen können Sie jetzt selbst…

Zwei – relativ – positive Aspekte hat der Bericht ebenfalls:

Zum einen werde, wie die FAZ schreibt, „[d]as Konzept der sicheren Gebiete, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bisher vertreten hat, [jetzt] zumindest relativiert“.

Mit Blick auf die Frage sicherer Fluchtalternativen innerhalb des Landes bekräftigt der Bericht einerseits, dass die Bedrohungslage regional sehr unterschiedlich sei. Zugleich heißt es, dass daraus „jedoch nicht auf eine grundsätzliche Zufluchtsmöglichkeit für Afghanen jedweder Herkunft in Bamiyan“ – eine vergleichsweise sichere Provinz – geschlossen werden könne. Vielmehr sei die Situation jedes Einzelnen zu berücksichtigen, etwa sein Verhältnis zu lokalen Machthabern.

Das wäre sicher etwas dünn, wenn es sich nur auf Bamian bezöge. Es zeigt aber auch, dass sich das Auswärtige Amt zumindest in einigen Teilen seiner Einschätzung langsam afghanischen Realitäten annähert oder sich dieser nicht mehr verschließen kann. Afghanistan erlebt ja wie bekannt bereits seit 40 Jahren Krieg und bewaffnete Konflikte – mit Höhen und Tiefen, aber ohne Pause. Im Ergebnis dessen aber sind die Möglichkeiten und oft auch der Willen örtlicher Bevölkerungen, sich ethnisch Verwandten gegenüber solidarisch zu zeigen, völlig ausgelaugt. Das man sich auf solche Solidaritätsstrukturen aber stützen könne, postulierte die Bundesregierung bisher mit ihrer Behauptung von „Binnenfluchtalternativen“ – was meinte, wie Asylbewerber oft vor Gericht hörten (an welche diese Berichte nämlich verteilt werden), sie könnten ja nach Kabul, Herat, Masar oder Bamian gehen, weil es dort „sicher(er)“ sei. Unter den gegebenen, für die meisten absolut angespannten Umständen aber können Afghanen zumindest über den Familienrahmen hinaus nicht mehr auf den Beistand ihrer Mitmenschen zählen.

Auch andere Experten sagen das seit Jahren, wie in diesem Gutachten aus Australien vom März 2017 zitiert („Mazar-e Sharif as a Relocation Venue for Deported Asylum Seekers“):

Professor Alessandro Monsutti (leading European expert on Afghanistan): In Afghanistan, people are linked to their families and social networks. If you are from one place, you cannot readily relocate elsewhere. The state does not provide strong services. In a society where the state provides so little support, life is organised around social networks and face-to-face relations. If someone returns to Afghanistan, he or she could not live outside his or her traditional or family area.

Professor William Maley [Australian National University und einer der führenden Autoren zu Afghanistan]: The mere fact that there may be people of similar ethnic background living in a potential relocation destination does not overcome the problem of lack of social support. Ethnic identities do not in and of themselves give rise to the ties of personal affinity and reciprocity that arise from family connections.

Zweiter, nur teilweise positiver Punkt:

Dennoch sieht sich die Bundesregierung in ihrer Haltung bestätigt, dass weiterhin nur Straftäter, Gefährder sowie solche Personen abgeschoben werden sollen, die sich „hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern“. 

(Genauere offizielle Formulierung gemäß Johannes Dimroth, der Sprecher des Bundesinnenministeriums, zitiert in der Tagesschau: „solche, die sich nachhaltig und schuldhaft den Mitwirkungspflichten an ihren eigenen Asylverfahren entziehen“ – die Bewertung wessen in der Verantwortung der Bundesländer läge.)

Das heißt, der geltende Abschiebestopp (siehe hier) – der offiziell nicht so heißt – bleibt wohl bis nach den Bundestagswahlen bestehen. Schließlich soll das heikle Thema ja aus dem Wahlkampf herausgehalten werden. Das ist aber insofern nur bedingt positiv, auch wenn es sich erstmal akzeptabler anhört, wie mein Freund und Kollege Michael Daxner in seinem Blog bemerkt – denn es handele sich um Leute, „die hier ohnedies niemand mag, [… u.a.] solche, die ihren Namen nicht nennen mögen (was ja bei deutschen Menschen auch vorkommt; und wer das afghanische Namensrecht nicht kennt, wie die meisten Ministerialien, sollte hier aufpassen).

Pro Asyl und andere Organisationen vom Fach weisen immer wieder darauf hin, dass Krimineller nicht gleich Krimineller sei und auch – je nach Bundesland – mehrfach schwarzfahrende Asylbewerber (böse! böse!) in dieser Kategorie landen können. Auch Fehlschläge, über die nicht immer sehr kooperative afghanische Botschaft oder ihre Konsulate Passersatz oder ID-Karten (tazkera) zu organisieren, um die eigene Identität zu belegen, kann als Verweigerung der Mitwirkung gewertet werden – obwohl es sich oft nur um unüberwindbare bürokratische Hürden handelt.

Genau zu diesem Thema hat die oben schon erwähnte Durchstecherei wohl aus de Maizières Bundesinnenministerium oder der Bayerischen Landesregierung stattgefunden. Denn während sich das BMI weigert, dazu Zahlen zu nennen (das könne es nicht, weil Ländersache – so in einem Twitter-Austausch mit mir vor einigen Wochen), weiß es natürlich genau Bescheid und hat das offenbar an die Bild-Zeitung durchgestochen (was dann wiederum vom Magazin Focus aufgegriffen wurde, hier):

Ein Flugzeug hätte im Juni in Richtung Afghanistan starten sollen, um 72 abgelehnte afghanische Asylbewerber aus Deutschland [50 davon aus Bayern] in ihre Heimat abzuschieben. Doch das Flugzeug hob nie ab, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.

Demzufolge sollen zu der Gruppe auch 39 Straftäter und ein Gefährder zählen. Die Männer sollen für schwere Verbrechen verurteilt worden sein. Zwei Afghanen werden für versuchten Totschlag verantwortlich gemacht.

Daneben sollten zu der Gruppe drei Kinderschänder und ein Vergewaltiger zählen. Außerdem fünf Afghanen, die wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden waren, sowie je zwei Männer, denen Drogenhandel, Betrug und Diebstahl angelastet wird.

Mal abgesehen davon, dass es sich bei den 72 offenbar um einen „Pool“ handelt (also eine Liste vorgesehener Abzuschiebender – ich berichtete hier), nicht um die „Passagierliste“ eines konkreten Fluges, denn 72 auf einem Flug würde die bisherige Praxis weit übertreffen, gibt es dazu folgende Fragen:

1) Die Gesamtzahl der mit den o.g. schweren Straftaten belasteten Afghanen beträgt 18 (inkl des Gefährders), wenn ich richtig gerechnet habe. Was wird den anderen 22 Straftätern vorgeworfen? 2) Können diese Straftäter ihre Strafe nicht in Deutschland absitzen – selbst die übelsten Verbrecher haben ja Menschenrechte (sagt auch n-tv in diesem Kommentar) – statt sie in ein Land abzuschieben, deren Gefängnissystem oft unmenschlich ist, oder wo Straftäter oft auch über Bestechung oder Beziehungen freikommen? Ist Abschiebung eine zulässige Art Ahndung von Verbrechen oder Ausdruck von (Reaktion auf) weitverbreitetem Populismus? 3) Und was ist mit den 32 anderen Nicht-Straftätern, die auf diesem angeblichen Flug sitzen sollten? (Es gibt ja den temporären Abschiebestopp der Bundesregierung, was mich auch zu der Annahme bringt, dass die o.g. Informationen sich nicht auf einen konkreten Flug beziehen und Bild/Focus da etwas falsch verstanden haben.) 4) Und was ist eigentlich mit dem Gefährder? Ich habe in den Medien noch nie vom Fall eines afghanischen terroristischen Gefährders gehört (außer einem, der den Behörden durch die Lappen gegangen ist, hier – aber um den kann es hier dann ja nicht gehen, und diesem Fall, bei es aber nicht um Terror geht). Hat die Öffentlichkeit nicht ein Anrecht zu erfahren, worum es konkret in diesem Fall geht – oder denkt de Maizière wie bei dem abgesagten Länderspiel, dass es uns nur beunruhigen würde, wenn wir das wüssten?

Fazit

Auf der Basis von UN-Statistiken kommt der Bericht zu dem Schluss, dass „sich die Bedrohungslage für Zivilisten seit Ende der Isaf-Mission nicht wesentlich verändert“ habe.

[Ergänzung 12.8.17: Das widerspricht zunächst selbst den Aussagen der UN aus dem aktuellen Bericht ihres Sonderbeauftragten an den UN-Sicherheitsrat:

Die generelle Sicherheitssituation hat sich durch 2016 und nach 2017 hinein weiter verschlechtert. Die Vereinten Nationen registrierten [2016] 23.712 sicherheitsrelevante Zwischenfälle, ein fast 5-prozentiger Anstieg verglichen mit 2015 und die höchste Anzahl in einem Jahr, die UNAMA je verzeichnete. (…) der Konflikt dehnte sich geografisch aus, mit zunehmenden Taleban-Aktivitäten in Nord- und Nordost-Afghanistan (…) Die Taleban übten weiterhin Druck auf die Kontrolle der Regierung über die Provinzhauptstädte Farah, Kunduz, Lashkargah (Helmand) und Tirinkot (Uruzgan) [sowie nach offiziellen afghanischen Angaben Ghazni – ThRu] aus.]

Wie ich auch n-tv sagte (siehe hier), befindet sich die Intensität des Krieges in Afghanistan auf dem höchsten Niveau seit 2001, auch wenn es sich in einigen(!) Kennziffern (zivile Opfer, Zahl der Zwischenfälle) seit 2014 nur gering verändert – aber davor hat sich das zunehmend verschlechtert und ist seitdem nicht mehr zurückgegangen. Die Zahl der durch den Konflikt Binnenvertriebenen ist aber gerade 2016 und etwas weniger stark bisher 2017 extrem gestiegen. Die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle ist zudem nur ein quantitatives Kriterium.

[Ergänzung 12.8.17: Auch die Ausdehnung der territorialen Kontrolle durch die Taleban besonders zwischen Ende 2015 und 2016, wie von den US-Behörden festgestellt, spricht für eine Intensivierung der Kämpfe in diesem Zeitraum. Von Ende 2015 bis Ende 2016 verlor die afghanische Regierung fast 10 Prozent des von ihr kontrollierten Territoriums an die Taleban; diese dehnten ihre Kontrolle auf ein Viertel der afghanischen Gesamtbevölkerung aust: von 5 auf über 8,4 Millionen Menschen.

Auch in den letzten Wochen haben die Taleban Distriktzentren in mehreren Provinzen angegriffen und zum Teil zeitweilig, zum Teil dauerhaft erobert.]

Gerade in den letzten Wochen und Monaten hat man gesehen, dass selbst Gebiete und Städte, die in den Augen der Bundesregierung als relativ sicher galten, zu Zielen geworden sind. In Herat ist augenfällig, dass die Zahl der Terroranschläge – vor allem auf Ziele der schiitischen Minderheit – dort 2017 sprunghaft gestiegen ist (siehe hier). In Masar-e Scharif sowie nahegelegenen Distrikten ist eine Zunahme spektakulärer Angriffe der Aufständischen zu verzeichnen, wie der Sturm auf eine Armeebasis im April 2017, der erwähnte Bombenanschlag, der im November 2016 das dortige deutsche Generalkonsulat zerstörte sowie Überfälle auf Moscheen (z.B. hier; siehe auch der FAZ-Bericht, “Mazar-i-Sharif: Im Norden braut sich etwas zusammen“ vom 11.11.16).

Das bereits erwähnte australische Gutachten stellt zu Mazar-e Sharif fest:

Mazar-e Sharif once had a reputation as a relatively safe city with a strong economy. But that has changed in the last 5 years. (…) The governor, Atta Mohammed Noor, is a Tajik, an extremely powerful ex-Mujahadeen leader and warlord, who opposes the Taliban and banishes anyone else who might try to stand up to him. (…) The governor’s influence no longer guarantees security, especially in areas beyond the city. The rest of Balkh province is certainly vulnerable to insurgent incursions. Even as early as November 2010, before the well-known escalation of insurgent activities all over the country, Governor Atta expressed concern that the insurgency was in the process of spreading throughout the entire province.

In Masar droht zusätzliche Gefahr von der Präsenz illegaler, regierungstreuer bewaffneter Gruppen, während in Herat besondere Gefahr von organisierter Kriminalität (einschl. Entführungen afghanischer Bürger) sowie einer gleichzeitig fragmentierenden Sicherheitsarchitektur ausgeht.

In diesen, wie den meisten Teilen der neuen Lageeinschätzung, fehlt noch die Annäherung des AA an die afghanische Realität. Aber die CDU sieht sich laut einem weiteren FAZ-Artikel in ihrer Einschätzung Afghanistans bestätigt.